Stellenmeldepflicht auf gesuchte Fachkräfte wie Baumaschinenführer ausgedehnt – Baumeister fordern zeitgemässe digitale Datenerfassung
Ob eine Berufsart mehr oder weniger als 5 Prozent Arbeitslosigkeit aufweist, ermitteln das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und das Bundesamt für Statistik BfS mit Listen, die schwergewichtig auf Selbstdeklarationen der Stellensuchenden beruhen. Bezeichnet sich eine Person bei den Grundlagenerhebungen des BfS oder bei der Arbeitslosenmeldung selbst als qualifiziert, wird dies im aktuellen Erfassungsprozess nicht überprüft. Zur präzisen Erfassung der Berufsbezeichnungen existieren zudem kaum Hilfsmittel wie zum Beispiel eine Auswahl an Berufsbezeichnungen in verschiedenen Sprachen, welche den betroffenen Personen bei der Selbsteinreihung eine Orientierung geben würden. Genauso wenig werden die Selbstdeklarationen durch den Bund, die Kantone oder die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) systematisch überprüft. Es kann nicht allein Aufgabe einer Hilfskraft im Strassenbau sein, sich bei der Befragung auf eine bestimmte, im Baustellenalltag nicht übliche Berufsbezeichnungen festzulegen – und das allenfalls erst noch in einer Sprache, die nicht seine Muttersprache ist.
Die mangelhafte Qualität und der Digitalisierungsrückstand bei der Erfassung der Angaben von Stellensuchenden führen mitunter dazu, dass ab Januar 2021 mit dem Baumaschinenführer nochmals zusätzliche Tätigkeiten mit Fachkräftemangel unter die Stellenmeldepflicht fallen werden. Der Schweizerische Baumeisterverband wird deshalb das Gespräch mit dem Seco suchen, um offene Fragen zur Optimierung der Datengrundlagen im Bauhauptgewerbe zu unterstützen.
Motion für bessere Grundlagenerhebung muss nun zügig behandelt werden
Zusätzlich fordert der SBV Bundesbern dazu auf, die Motion «Stellenmeldepflicht: verbesserte Qualität bei der Grundlagenerhebung» endlich im Eidgenössischen Parlament zu behandeln. Die Motion von Infra Suisse-Präsident und SBV-Zentralvorstandsmitglied Christian Wasserfallen regt insbesondere an, bestehende digitale Möglichkeiten für eine gestützte Erhebung mit vorgegebenen Selektionsmöglichkeiten sowie einer Verifizierung der Selbstdeklaration zu implementieren. Qualitätsmängel und veraltete Erhebungsmethoden dürfen nicht zu bürokratischer Belastung führen.
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