Strompreiserhöhung 2021 entgehen
„Die EEG-Umlage macht einen erheblichen Teil des Strompreises in Deutschland aus“, betont Max Müller, Fachberater Energierecht der Verbraucherzentrale. Er empfiehlt Kunden, die Kündigungsfristen ihrer Stromverträge zu überprüfen. Für eine ordentliche Kündigung können die Fristen bis zu drei Monate betragen. Im Falle einer Preiserhöhung haben Kunden jedoch ein Sonderkündigungsrecht, auf das der Versorger hinweisen muss.
„Ärgerlicherweise argumentieren die Anbieter auffällig häufig nur mit den steigenden Bestandteilen des Strompreises, um geplante Strompreiserhöhungen zu rechtfertigen“, so Müller. „Allerdings haben einige Anbieter auch begonnen, die gesunkenen Preisbestandteile an die Kunden weiterzugeben. Ein Wechsel kann sich für Verbraucher also auszahlen.“
Für weitere Informationen und Terminvereinbarung
Fragen rund um Strom- und Gasrechnungen, Energieverträge und Vertragsbedingungen beantworten die Energierechtsberater der Verbraucherzentrale. Die Beratung kostet derzeit wegen der reduzierten Mehrwertsteuer 17,55 Euro.
Eine Beratung zum Wechsel des Strom- und Gasversorgers kostet bis zum Jahresende 4,85 Euro. Eine Terminvereinbarung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 60 75 600 ist erforderlich oder alternativ per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp. Die Anschriften der Beratungsstellen sind unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratungsorte-rlp zu finden.
Über die Energieberatung
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät Hausbesitzer, Wohnungseigentümer und Mieter kompetent und unabhängig bei allen Fragen des Energiesparens – von der Heizungsanlage, über Fenster und Wärmedämmung bis hin zur Nutzung erneuerbarer Energien. Ingenieure, Architekten und Physiker stehen in 70 Standorten im Land für kostenlose persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung.
Außerdem bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale gegen eine geringe finanzielle Eigenbeteiligung Energie-Checks bei Ratsuchenden zu Hause an.
Wer Probleme hat, seine Energierechnungen zu bezahlen oder gar von einer Strom- oder Gassperre betroffen ist, kann sich an die Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale wenden. Juristen beraten darüber hinaus zu allen rechtlichen Fragen rund um Versorgungsverträge.
Standorte, Sprechzeiten und weitere Informationen zur Energieberatung der Verbraucherzentrale sind unter www.energieberatung-rlp.de zu finden.
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