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Volkshochschulen begrüßen staatliche Anerkennung ihres Weiterbildungsauftrags

Die Volkshochschulen in Deutschland und ihre Verbände begrüßen die aktuellen Corona-Verordnungen der Bundesländer, die die Volkshochschulen als elementaren Bestandteil des Bildungssystems anerkennen. Die kommunalen Einrichtungen sind damit — analog zu den Schulen — ermächtigt, ihren Weiterbildungsauftrag grundsätzlich weiterhin zu erfüllen. Angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen und der deshalb seit Montag bundesweit geltenden Regelungen werden die Volkshochschulen ihr Kursangebot lageangepasst allerdings teilweise deutlich einschränken. In Verantwortung für die Gesundheit der Mitarbeitenden und Teilnehmenden werden außerdem die bisherigen Schutzvorkehrungen weiter verstärkt. Teile des Kursangebots werden online fortgeführt. Im Detail werden die Volkshochschulen ihr Vorgehen mit den jeweiligen kommunalen Trägern abstimmen. Entscheidend ist dabei immer die konkrete Lage vor Ort mit weitergehenden Schließungserfordernissen.

Mit einer Video-Botschaft hat sich die Spitze des Deutschen Volkshochschul-Verbandes (DW) bereits am Freitag an die Volkshochschulen in Deutschland gewendet: „Wir alle sind aufgefordert, physische Kontakte und Begegnungen auf ein existenziell notwendiges Minimum zu beschränken, um der weiteren Verbreitung von Corona Einhalt zu gebieten. Und gleichzeitig muss das Leben auch weitergehen, müssen wir dafür Sorge tragen, dass unsere Gesellschaft zusammenhält, dass niemand auf der Strecke bleibt, dass lebenswichtige Versorgung gewährleistet ist. Dazu gehört auch die Versorgung mit Bildung“, sagt DW-Präsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer.

Der DVV-Vorsitzende Martin Rabanus ergänzt: „Indem die Volkshochschulen ihren Betrieb in den kommenden Wochen fortsetzen können, gewährt die Politik den Einrichtungen einen wertvollen Entscheidungsspielraum. Die Volkshochschulen müssen nun eine kluge Abwägung vornehmen, zwischen dem, was nun höchste Priorität genießt, nämlich der Schutz der Gesundheit und des Gesundheitssystems, und einer notwendigen Bildungsversorgung im Sinne von Chancengerechtigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe.“

Volkshochschulen werden — teilweise auf Basis von Ländervorgaben — insbesondere jene Kurse fortführen, die für die Teilnehmenden von existenzieller Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere für Integrations- und Berufssprachkurse, für Kurse zum Nachholen von Schulabschlüssen und Angebote der Grundbildung sowie für Kurse der beruflichen Bildung.

Nicht alle diese Kurse lassen sich digital fortführen. Das Lernen in Präsenz ist hier besonders wichtig, um individuell auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingehen zu können, um im persönlichen Dialog zu bleiben und um niemanden zurückzulassen.

Einschränkungen planen viele Volkshochschulen am ehesten im Programmbereich Gesundheit sowie Kultur und Gestalten, sofern die Hygienevorschriften in den Kursen nicht umsetzbar sind oder regionale Verfügungen gegen eine Kursdurchführung sprechen. Weiterhin ist die finanzielle Unterstützung des Bundes und der Länder dringend erforderlich, um einerseits die Existenz der Volkshochschulen zu sichern und andererseits die Digitalisierung der Weiterbildung in Deutschland nachhaltig voranzutreiben.

Über die Details der Umsetzung des Programmangebotes in den kommenden Wochen informieren die Volkshochschulen auf ihren jeweiligen Internetseiten.

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