Weiterer Sieg vor Gericht: OLG Frankfurt stärkt jameda im Kampf gegen Fake-Bewertungen
Im Oktober 2020 verhandelte das OLG Frankfurt über die Klage eines Arztes, auf dessen Profil jameda einen Warnhinweis veröffentlicht hatte. Ausgangspunkt für den Warnhinweis waren klare Indizien für die Veröffentlichung von einigen gekauften Bewertungen auf dem Arztprofil. jameda hatte den betroffenen Arzt hierüber in Kenntnis gesetzt und um Aufklärung des Sachverhalts gebeten. In seiner Reaktion, bestritt der Arzt die Manipulationen veranlasst zu haben. Eine Aufklärung, ob der Kauf von Bewertungen, eventuell auch ohne sein Wissen, von einem Dritten aus seinem Umfeld vorgenommen wurde, erfolgte nicht. Zur Wahrung der Nutzerinteressen schaltete jameda daraufhin einen Warnhinweis. Gegen den Warnhinweis hatte der Arzt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht, der zunächst vom LG Frankfurt und nun auch lt. der am Donnerstag verkündeten Entscheidung vom OLG Frankfurt abgewiesen wurde.
Sowohl das LG Frankfurt als auch das OLG Frankfurt waren der Auffassung, dass der strittige Hinweis von jameda nach den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung mit Blick auf die Umstände des vorliegenden Einzelfalls zulässig ist. Das OLG Frankfurt machte zudem deutlich, dass aufgrund der von der Rechtsordnung gebilligten und gesellschaftlich erwünschten Funktion von jameda ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung des Warnhinweises bestand.
Dr. Florian Weiß, Geschäftsführer von jameda: „Wir freuen uns, dass die Richter des OLG Frankfurt der Entscheidung des LG Frankfurt folgen und die Rechtmäßigkeit unseres Vorgehens im Kampf gegen manipulierte Bewertungen anerkennen. Erfahrungsberichte geben Patienten auf der Suche nach dem passenden Arzt wichtige Orientierung. Grundvoraussetzung dafür ist, dass diese authentisch sind. Daher legen wir größten Wert auf ein sorgfältiges Qualitätsmanagement und haben eine Nulltoleranz-Politik gegen jegliche Manipulationsversuche. Des Weiteren sind wir uns der Verantwortung bewusst, die die Veröffentlichung von Erfahrungsberichten mit sich bringt. Deshalb hatten wir auch vor der Veröffentlichung des Warnhinweises versucht, zusammen mit dem Arzt, den Sachverhalt aufzuklären. Wir bieten jedem Arzt – unabhängig von seinem Kundenstatus – die Möglichkeit, sich bei Bewertungsfragen an die Mitarbeiter unseres Qualitätsmanagements zu wenden, die die Berichte umfassend anhand von geltendem Recht prüfen.“
Die Pressemeldung zum Beschluss des OLG Frankfurt ist hier einsehbar.
Vorgehensweise von jameda zur Sicherstellung authentischer Arztbewertungen: jameda handelt aus der festen Überzeugung heraus, dass Transparenz über ärztliche Qualität wichtig ist. Die Plattform ist davon überzeugt, dass Patient und Arzt gleichermaßen von mehr Transparenz profitieren.
Gleichzeitig leitet jameda aus der großen Bedeutung, die die Arztentscheidung für das Leben der Patienten hat, auch eine große Verantwortung für sich ab, hohe Standards bei der Qualitätssicherung zu setzen und konsequent gegen Manipulationen vorzugehen.
jameda setzt alles daran, authentische Erfahrungsberichte zu gewährleisten, denn nur diese liefern Patienten eine Orientierungshilfe zum passenden Arzt. Aus diesem Grund geht jameda sowohl gegen Ärzte vor, die versuchen, gekaufte Bewertungen zu platzieren, als auch gegen die Agenturen selbst.
Folgende Maßnahmen zur Sicherstellung authentischer Arztbewertungen finden bei jameda Anwendung:
1. Jeder Patient, der einen Erfahrungsbericht abgibt, muss sich zuvor mit einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren. Zudem muss er seinen ersten abgegebenen Bericht über einen Aktivierungslink freischalten. Andernfalls wird dieser nicht veröffentlicht.
2. Vor Veröffentlichung prüft ein automatischer Prüfalgorithmus den Erfahrungsbericht, um Beleidigungen und Manipulationsversuche zu verhindern. Ein automatischer, selbstlernender Prüfalgorithmus analysiert alle eingehenden Bewertungen anhand von rund 50 Kriterien. Überprüft werden dabei z. B. die E-Mail-Adresse und die IP-Adresse sowie viele weitere technische Merkmale, die zusammen eine Art „digitalen Fingerabdruck“ hinterlassen. So können Manipulationsversuche sehr zuverlässig erkannt werden. Da der Prüfalgorithmus selbstlernend ist, können auch bei bereits freigeschalteten Erfahrungsberichten Auffälligkeiten festgestellt und eine entsprechende Prüfung nachträglich eingeleitet werden.
3. Unauffällige Bewertungen werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden veröffentlicht. Der Patient wird über die Veröffentlichung per E-Mail benachrichtigt.
4. Bestehen Zweifel an der Echtheit eines Erfahrungsberichts, wird dieser per SMS-Prüfung erneut überprüft – unabhängig vom Kundenstatus des Arztes. Die SMS-Prüfung ist vergleichbar mit dem TANVerfahren beim E-Banking und verhindert insbesondere Mehrfach- und Agenturbewertungen.
5. Melden Ärzte strittige Bewertungen, ist jameda rechtlich dazu verpflichtet, diese zu überprüfen – unabhängig vom Kundenstatus. Die Vorgehensweise zum Prüfen von Bewertungen wird jameda unter anderem vom Bundesgerichtshof vorgegeben.
6. Ärzte erhalten Information über neue Patientenerfahrung noch vor Veröffentlichung. Seit Juli erhalten alle auf jameda registrierten Ärzte und Heilberufler unabhängig ihres Kundenstatus eine E-Mail über den Eingang und den Inhalt einer neuen Patientenerfahrung – bevor diese auf ihrem Profil veröffentlicht wird. Ab Erhalt der Benachrichtigung kann der Arzt innerhalb einer 24-stündigen Frist aus drei Möglichkeiten wählen, um auf den Patientenbeitrag zu reagieren: Der Arzt kann den Beitrag direkt ohne Wartefrist veröffentlichen, diesen kommentieren oder er meldet ihn dem jameda Qualitätsmanagement zur weiteren Prüfung. Die drei Möglichkeiten der Reaktion auf einen Patientenbeitrag standen Ärzten schon immer zur Verfügung. Bisher konnten sie diese aber erst nach Veröffentlichung des Beitrages nutzen. So kann ein Arzt der Veröffentlichung eines Berichtes zwar nicht widersprechen, jedoch kann er diesen bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit melden. Die Entscheidung über die Veröffentlichung trifft dann jameda auf Basis der geltenden Richtlinien und der aktuellen Rechtsprechung.
Gender Disclaimer: Die gewählte männliche Form bezieht immer gleichermaßen weibliche oder diverse Personen ein. Auf konsequente Doppelbezeichnung wurde aufgrund besserer Lesbarkeit verzichtet.
Patient und Arzt auf digitalem Wege einfach, schnell und passgenau zu verbinden, ist das Ziel von jameda. Dazu bietet jameda Angebote für den digitalen Arzt-Patienten-Kontakt – von der Suche nach dem passenden Arzt, über die Online-Terminvereinbarung bis hin zum virtuellen Arztbesuch per Videosprechstunde. Mehr als 6 Mio. Patienten nutzen diese Services jeden Monat. Damit ist jameda Deutschlands größte Arzt-Patienten-Plattform.
Bei der Arztsuche helfen die Empfehlungen anderer Patienten, die von den Ärzten bereitgestellten Informationen sowie umfangreiche Filtermöglichkeiten. Nach erfolgreicher Arztsuche können Patienten auf jameda bei zahlreichen
Ärzten ihren nächsten Termin – für einen persönlichen Arztbesuch in der Praxis oder eine Videosprechstunde – ganz einfach 24/7 direkt online vereinbaren. Ärzte haben die Möglichkeit, ihre Praxis auf jameda vorzustellen und umfassend über ihr Leistungsspektrum zu informieren. Zudem können sie ihr Terminmanagement mit dem jameda Terminkalender optimieren und ihren Patienten eine Online-Terminbuchung ermöglichen – auch für Videosprechstunden. Datenbasis bilden bundesweit rund 275.000 Ärzte und andere Heilberufler. jameda ist ein Unternehmen der Hubert Burda Media.
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