Wissenswertes rund um das Wohnungsübergabeprotokoll
Ein riesiger Markt also, der unglaublich viel organisatorische und bürokratische Schritte mit sich bringt: die Kündigung des alten Mietvertrages, die Unterzeichnung eines neuen, die Ummeldung der Adresse, die Koordination von Nachsendeaufträgen, das Buchen eines Umzugsunternehmens, Absprachen mit dem Vermieter zur Abrechnung, das Übermitteln von Zählerständen, die Zahlung der Mietkaution und vieles mehr.
Um aber auch die volle Mietkaution erstattet zu bekommen, muss die Wohnung in dem Zustand vorgefunden werden, wie sie ursprünglich zu Beginn des Mietverhältnisses aussah. Hierfür setzen viele Vermieter, Mietverwaltungen und Treuhandbüros das sogenannte Wohnungsübergabeprotokoll ein.
Zwar ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben ein solches Protokoll anzufertigen, dennoch bietet es beiden Parteien eine Sicherheit und ist daher sehr zu empfehlen.
Wann und wie fülle ich ein Wohnungsübergabeprokoll aus?
Das Wohnungsübergabeprotokoll hält etwaige Mängel bei einer Übergabe in ein neues oder bei Beendigung eines bestehenden Mietverhältnisses fest. Es wird zu Mietbeginn von beiden Parteien gemeinsam ausgefüllt, sinnvollerweise dann, wenn die Wohnung unmöbliert ist und Renovierungsarbeiten abgeschlossen sind. So kann der Vermieter den Mieter nicht für Schäden haftbar machen, die im Übergabeprotokoll festgehalten sind.Beim Auszug bietet es sich an, einen gesonderten Termin mit dem Vermieter zu organisieren, bei dem die Wohnung noch mal gemeinsam begangen wird und das Übergabeprotokoll als Grundlage hinzugezogen wird. Wenn im Protokoll daraufhin keine Mängel festgehalten werden, steht einer Rückzahlung der Mietkaution meist nichts mehr im Wege. Bei potenziellen Uneinigkeiten sollten beide Sichten im Übergabeprotokoll dokumentiert und auch mit Bildbeweisen festgehalten werden, um diese im Nachgang zu klären. Im Internet finden Sie zahlreiche Vorlagen für Wohnungsübergabeprotokolle mit unterschiedlichstem Detaillierungsgrad.
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Was sollte ich als Mieter vor der Wohnungsübergabe beachten?
Lesen Sie sich vor dem Übergabetermin mit dem Vermieter noch mal in Ruhe den Mietvertrag durch, um zu überprüfen, welche Schönheitsreparaturen Sie vor dem Auszug noch durchführen müssen. Oftmals gibt es im Mietvertrag dazu klare Anweisungen.Sollte allerdings nichts festgehalten sein, sind Sie als Mieter neben dem klassischen Auskehren zu Schönheitsreparaturen verpflichtet. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um die Beseitigung von Gebrauchsspuren oder Abnutzungen durch Malerarbeiten.
Das bedeutet konkret nach § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV:
Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen
Die Wandfarbe beim Streichen sollte in natürlichen Farbtönen gehalten sein, vorzugsweise weiß, und im Vorfeld mit dem Vermieter besprochen worden sein.
Die Verwaltung der Unterlagen
Bei einem Umzug sammeln sich einige Dokumente an. Hier empfiehlt sich die Nutzung von Docutain.
Unterlagen können Sie auch bequem mit dem Handy von unterwegs einscannen, mit Schlagwörtern Ihrer Wahl versehen und so einen sicheren und schnellen Überblick über all Ihre Dokumente gewährleisten. Aus Docutain heraus können Sie Ihrem Vermieter bequem Unterlagen als Bilder oder PDF-Datei zukommen lassen und so die Kommunikation effizient gestalten.
Auch als Vermieter profitieren Sie nachweislich durch die Nutzung von Docutain: Sie haben beispielsweise eine Rechnung für mehrere Parteien? Im cleveren Ablagesystem mit Verschlagwortung in Docutain gar kein Problem!
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Weitere Informationen und Quellen zu diesem Beitrag finden Sie hier:
https://www.ummelden.de/umzugsstudie-deutschland/#:~:text=Zu%20diesem%20Schluss%20kommt%20die,Umzugsquote%20betr%C3%A4gt%2017%20%25%20in%20Deutschland
https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/wohnungsuebergabe/wohnungsuebergabeprotokoll.html
https://www.mietrecht.org/kuendigung/mieterpflichten-auszug/
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