9. Dezember 1946: Im Residenzschloss beginnt der Prozess gegen 50 NS-Täter
Tribunal Général – Der Prozess beginnt
Ab dem 9. Dezember 1946 saßen mehrere SS-Angehörige auf der Anklagebank des französischen Militärgerichts im Rastatter Residenzschloss. Nach dem Zusammenbruch des „Dritten Reiches“ wurden weite Teile Badens der französischen Besatzungszone zugeordnet. Das Aufspüren und Verurteilen von NS-Tätern war fortan eine dringende Aufgabe der Militärverwaltung. Als Teil der Rastatter Kriegsverbrecherprozesse wurden ab dem 9. Dezember 1946 etwa 50 Personen angeklagt, im Konzentrationslager Natzweiler-Struthof Menschen brutal gequält und ermordet zu haben. Die SS-Männer Herbert Oehler und Oskar Winterbauer sowie der Lagerälteste Walter Telschow gingen dabei besonders grausam vor. Sie hatten Lagerinsassen erschlagen, mit Stockhieben verprügelt oder ihnen Fesseln angelegt, die eigens so konstruiert waren, dass sie den Opfern fortwährend große Schmerzen bereiteten. Die Schilderungen ehemaliger Lagerinsassen vor Gericht waren für die Anwesenden nur schwer zu ertragen. So hieß es in der Anklageschrift über Oehler, dass er sogar die Toten zwang, beim Apell anwesend zu sein: Ihre erschöpften Mitgefangenen mussten sie herbeitragen.
Tod, lebenslange Freiheitsstrafe und Freispruch
Der Struthof-Natzweiler-Prozess im Rastatter Ahnensaal endete am 1. Februar 1947. Die Hauptangeklagten Telschow und Winterbauer wurden zum Tode verurteilt und kurze Zeit später hingerichtet. Herbert Oehler wurde in zweiter Instanz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, war jedoch bereits 1957 wieder auf freiem Fuß. Der letzte Lagerkommandant des KZ Dautmergen, Erwin Dold, wurde als einer der wenigen Mitangeklagten freigesprochen. Für ihn hatten sich einige ehemalige KZ-Insassen eingesetzt und ihm eine „menschliche Haltung“ bescheinigt.
In Rastatt wurden die „kleinen“ Täter verurteilt
Der Prozess war einer von etwa 20 Strafprozessen, die zwischen 1946 und 1954 in Rastatt verhandelt wurden. Über 2.000 Personen mussten sich für ihre Taten in und um Konzentrationslager in Südwestdeutschland und im Elsass verantworten. Bewusst wurden die Prozesse von Rastatt als Gegenstück zu den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen von 1945/1946 angelegt. Während in Nürnberg unter großer Anteilnahme der Medien das Führungspersonal der NS-Diktatur vor Gericht stand, waren in Rastatt zumeist Täter der mittleren und unteren Ebenen angeklagt. Nicht die großen Kriegsverbrecher, sondern der durchschnittliche Täter wurde zur Rechenschaft gezogen. Ihre Opfer waren in vielen Fällen sogenannte „Fremdarbeiter“, zumeist Verschleppte aus Osteuropa. Als KZ-Insassen mussten sie schwere Zwangsarbeit leisten, beispielsweise in den Werken des Stahlunternehmers Hermann Röchling. Der einflussreiche Unternehmer stand in einem weiteren Prozess ab 1948 in Rastatt vor Gericht. Er wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt. Aus gesundheitlichen Gründen wurde er schon nach zwei Jahren entlassen.
Das Residenzschloss als Kulisse
Den ersten Prozess im Ahnensaal des Rastatter Residenzschlosses hatten die französischen Besatzungskräfte bereits am 15 Mai 1946 eröffnet. Schloss und Stadt waren von den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs weitgehend verschont geblieben. Diesen Umstand nutzte die Militärverwaltung und bezog in der um 1700 errichteten Residenz ihr dauerhaftes Quartier. Vor der eindrucksvollen Anlage mit ihrer mächtigen Fassade zum Ehrenhof marschierten nun französischen Soldaten bei Paraden und Aufmärschen.
Ein TV-Dokudrama entsteht am Originalschauplatz
Heute sind die Rastatter Prozesse der Nachkriegszeit nur noch Wenigen im Bewusstsein. Die bildgewaltigen Nürnberger Prozesse mit der Präsenz der bekannten Gesichter des NS-Regimes prägen das allgemeine Bewusstsein. Von den Rastatter Ereignissen sind nur wenige Fotografien vorhanden, Filmdokumente fehlen ganz. Fast 75 Jahre später soll der wichtige Prozess erneut ins Gedächtnis der Menschen gerufen werden: Im Frühjahr 2020 hatten SWR und Arte gemeinsam ein Dokudrama gestartet, das das historische Ereignis am Originalschauplatz zeigen soll. Doch die Corona-Pandemie machte den Verantwortlichen zunächst einen Strich durch die Rechnung. Erst im August konnte das Filmteam einen neuen Anlauf nehmen. Nur während der Dreharbeiten wurden die Schutzmasken abgenommen, ansonsten wurde penibel darauf geachtet, dass Abstand und Hygienevorschriften eingehalten wurden. Im Mittelpunkt des Dokudramas stehen die Figuren des französischen Anklagevertreters Joseph Granier sowie die damals erst 24-jährige deutsche Pflichtverteidigerin Helga Kloninger (später Stödter). Im Fernsehen wird das Stück Zeitgeschichte voraussichtlich im Herbst 2021 zu sehen sein.
Information
Aktuell ist das Residenzschloss Rastatt wie alle Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg ebenso wie alle Kultureinrichtungen geschlossen.
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76646 Bruchsal
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