Abgrenzung IMDS und SCIP-Datenbank
IMDS – International Material Data System
Das IMDS ist das internationale Materialdatensystem der Automobilindustrie. Es ist eine gemeinsame Entwicklung von Audi, BMW, Daimler, DXC, Ford, Opel, Porsche, VW und Volvo. Weitere Hersteller sind dem Verbund inzwischen beigetreten, wodurch sich IMDS zum globalen Standard entwickelt hat, der von fast allen global agierenden OEMs genutzt wird. Auslöser für die Entwicklung der Datenbank waren unter anderem die Verpflichtungen für Automobilhersteller, die aus der EU-Altautorichtlinie 2000/53/EG erwuchsen und die sich durch das IMDS in standardisierter Weise erfüllen lassen. In das IMDS wird für ein Bauteil dessen Werkstoffzusammensetzung und der entsprechende Mengenanteil in sogenannten Materialdatenblättern eingetragen. Der Hersteller verknüpft die einzelnen Datenblätter dann entsprechend der Stückliste seines Fahrzeugs und hat damit die Möglichkeit, die Werkstoffanteile für sein Gesamtfahrzeug zu ermitteln und diese Information zum Beispiel an Verwerter weiterzugeben. Dabei handelt es sich immer um die werkstoffliche Gesamtzusammensetzung eines Bauteiles und nicht nur um die Angabe bestimmter Stoffe (wie zum Beispiel von Gefahrstoffen). In der Regel ist die Bereitstellung der Materialdaten eines Bauteils im IMDS Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Kunden und wird die Lieferkette hinuntergebrochen. Eine gesetzliche Pflicht zur Eintragung von Materialdaten im IMDS gibt es dagegen nicht.
Weitergehende Informationen zum IMDS finden sich auf den entsprechenden Internetseiten: https://www.mdsystem.com/imdsnt/startpage/index.jsp
SCIP-Datenbank
Im Zuge der Umsetzung des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, der 2015 beschlossen wurde, trat im Juli 2018 die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie (2018/851/EU) in Kraft. Ein Teilaspekt bei der Überarbeitung galt dabei der Verzahnung des Abfallrechts mit Vorgaben des Chemikalienrechts. Daher wurde der Europäischen Chemikalienagentur die Aufgabe zugewiesen, eine Datenbank mit Informationen über Erzeugnisse einzurichten, die Stoffe enthalten, die auf der Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe verzeichnet sind (REACH-SVHC-Kandidatenliste). Der Name SCIP leitet sich von der englischen Kurzbezeichnung „Substances of Concern In Products“ ab.
Mit der Datenbank werden drei wesentliche Ziele verfolgt:
1. Verringerung der Erzeugung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten, indem der Ersatz besorgniserregender Stoffe in Erzeugnissen, die auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht werden, unterstützt wird.
2. Bereitstellung von Informationen, mit deren Hilfe die Abfallbehandlung weiter verbessert werden kann.
3. Befähigung der Behörden, die Verwendung besorgniserregender Stoffe in Erzeugnissen während deren gesamten Lebenszyklus, einschließlich der Abfallphase, zu überwachen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Die Informationen für die Datenbank werden der ECHA von Unternehmen übermittelt, die Erzeugnisse herstellen, einführen oder liefern, in denen mehr als 0,1 Gewichtsprozent eines auf der Kandidatenliste verzeichneten Stoffes enthalten sind. Dabei handelt es sich um Erzeugnisse, die in der EU hergestellt oder aus Drittländern in die EU eingeführt werden. Sobald bei einem Artikel der Grenzwert von 0,1 Gewichtsprozent für ein SVHC überschritten ist, besteht die gesetzliche Pflicht für den Hersteller/Importeur, dieses für den betroffenen Artikel in der SCIP-Datenbank zu melden. Sie gilt unabhängig davon, ob der Artikel ein Endprodukt ist, oder ein Bauteil für ein komplexes Produkt. Im Grundsatz sind entsprechend auch Lieferanten in der Lieferkette betroffen. Gemäß den Leitlinien der ECHA gilt eine Beschichtung als solche nicht als Artikel, die Bestimmung des SVHCAnteils bezieht sich in diesem Falle also auf das Gesamtgewicht des beschichteten Teils (Rohteil + Oberfläche). Die Pflicht zur Eintragung betroffener Artikel beginnt am 5. Januar 2021. Seit Ende Oktober 2020 ist die Datenbank einsatzbereit.
Aus dieser Pflicht der Mitteilung, die übrigens schon bisher als Bestandteil der REACHVerordnung Art. 33 (2) gegenüber dem Abnehmer eines Artikels bestand, erfolgt zwingend, dass ein Inverkehrbringer sein Artikelportfolio daraufhin überprüft, ob SVHC mit Gewichtsanteilen oberhalb der definierten Grenzwerte enthalten sind. Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten der ECHA unter: https://echa.europa.eu/de/scip
Abgrenzung
Im Folgenden eine Gegenüberstellung der wesentlichen Merkmale und Anforderungen in Bezug auf IMDS und SCIP.
Abschlussbemerkung
Die IMDS-Datenbank ist seit vielen Jahren im Lieferprozess fest etabliert. Es handelt sich um ein äußerst komplexes System, für das enorme Ressourcen in den Zulieferbetrieben und bei den OEMs zur Verfügung gestellt werden müssen. Zumindest für Lohnbeschichter konnte mit der Bereitstellung von generischen IMDS-Datensätzen, die an die Kunden weitergegeben werden, eine praxisgerechte und mit vertretbarem administrativem Aufwand umzusetzende Lösung gefunden werden. Mit der SCIP-Datenbank kommt ein neues bürokratisches Ungetüm auf die Industrie zu. Ob die oben beschriebenen Ziele mit ihr erreicht werden können, wird von vielen Akteuren stark bezweifelt. Eine Kosten-Nutzen-Analyse unter Einbeziehung der betroffenen Unternehmen hat es nie gegeben. Trotzdem wird die Datenbank mit Beginn des kommenden Jahres zur verpflichtenden Nutzung live geschaltet. Zunächst dürfte die direkte Auswirkung für die Unternehmen der Galvanikbranche noch überschaubar sein, da in der Regel keine der aktuell in der REACH-Verordnung definierten SVHC mit Gewichtsanteilen über 0,1 Prozent in den beschichteten Artikeln vorhanden sind. Allein dies muss natürlich sichergestellt sein. Sollten zukünftig weitere Stoffe auf die Liste der SVHC kommen, so könnte dies allerdings unter Umständen auch zu massiven Auswirkungen für die Galvaniken führen.
Das Informationsblatt des ZVO steht auch auf der ZVO-Homepage www.zvo.org unter Publikationen, Broschüren/Merkblätter zum Download bereit.
Über die Galvano- und Oberflächentechnik:
Die Galvano- und Oberflächentechnik ist eine mittelständisch geprägte Industriebranche, die europaweit rund 440.000 Mitarbeiter beschäftigt, davon 50.000 in Deutschland. Allein in Deutschland erwirtschaftet die Branche einen Umsatz von ca. 7,5 Mrd. EUR. Die Struktur der Galvanobetriebe wird dabei von KMUs dominiert, nur ein geringer Anteil der Betriebe erreicht Größen von mehr als 100 Mitarbeitern. Die Oberflächenbranche ist eine Schlüsselindustrie, deren Dienstleistung Voraussetzung für die Funktionalität von Bauteilen, Geräten und Maschinen nahezu jeder anderen Branche ist. Die Galvanotechnik verhindert dabei jährlich Korrosionsschäden von ca. 150 Mrd. EUR. Galvanotechnik ermöglicht eine zuverlässige Funktionalität einer Vielzahl unterschiedlichster Bauteile: Kein Auto verlässt mehr das Band, bei dem nicht wesentliche Teile oberflächenveredelt sind. Die moderne Medizintechnik ist ohne neuere Verfahren der Oberflächentechnik nicht denkbar, aber auch Bauwirtschaft und Sanitärindustrie, die Elektrotechnik und die Elektronikindustrie sowie die Flugzeugindustrie kommen ohne Oberflächenveredelung nicht aus. Mehr Informationen: www.zvo.org
Der Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO) vertritt die Interessen von Roh- und Verfahrenslieferanten, Anlagenherstellern, Komponentenherstellern, Dienstleistern, Beschichtern und Galvaniken der deutschen Galvano- und Oberflächentechnik. Seine Mitgliedsunternehmen sind im Bereich der Oberflächenveredelung mit Metallen oder Metallverbindungen aus flüssigen Prozessmedien tätig. Für Abnehmerindustrien, Politik und Behörden ist der ZVO zentraler Ansprechpartner zu wirtschafts-, umwelt-, energie- und bildungspolitischen Fragen mit Bezug auf Galvano- und Oberflächentechnik.
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