Bildung & Karriere

Arbeitsschutzkontrollgesetz zur Regulierung der Fleischwirtschaft: Der Bundestag hat vorgelegt – jetzt sind die Länder dran!

Der DGB Sachsen hat die Sächsische Staatsregierung aufgefordert, dem Arbeitsschutzkontrollgesetz im Bundesrat zuzustimmen.

„Nach dem Beschluss des Bundestages ist morgen Sachsen im Bundesrat aufgerufen, endlich ein neues Kapitel für die deutschen Fleischindustrie aufzuschlagen und dem vorliegenden Gesetz ohne Abstriche zuzustimmen“, sagte Markus Schlimbach, DGB-Bezirksvorsitzender Sachsen.

Kernpunkt des Arbeitsschutzkontrollgesetzes ist das von den Gewerkschaften seit Jahrzehnten geforderte Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie, das ab dem 1. Januar 2021 gelten soll. Leiharbeit in der Branche soll ab dem 1. April 2021 auch weitestgehend verboten werden. Ausnahmen werden stark reguliert.

„Endlich werden die Voraussetzungen für bessere Arbeits- und Wohnbedingungen der Beschäftigten in der Fleischwirtschaft geschaffen. Die werden aber nicht von alleine kommen. Auch nach der Verabschiedung im Bundesrat ist die Staatsregierung gefordert. Die neuen Regelungen müssen vor Ort umgesetzt werden, die Landesregierung muss dafür sorgen, dass sie eingehalten werden und zwar ausnahmslos“, so Schlimbach weiter.

Das erfordere auch eine deutliche Aufstockung der in der Vergangenheit geschrumpften Personalausstattung bei den für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen. Schlimbach: „Prekäre Arbeits- und Wohnbedingungen müssen über alle Branchen hinweg durch einen schlagkräftigen Arbeitsschutz aktiv bekämpft werden. Ein neuer Kontrolldruck muss spürbar werden.“

Auch in Sachsen sind Betriebe der Fleischwirtschaft tätig, die auf das Geschäftsmodell von Werkverträgen und Leiharbeit setzen.

„Jetzt muss der zweite Schritt folgen. Die Arbeitgeber müssen endlich vom Ankündigungsmodus in den Aktionsmodus umschalten und bundesweite Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) aufnehmen. Die Arbeitsbedingungen und Löhne der Beschäftigten in der Fleischwirtschaft – von der Schlachtung und Zerlegung bis hin zur Verarbeitung und Veredlung – müssen einheitlich geregelt werden. Es muss Schluss sein, mit der Trickserei“, so Schlimbach weiter.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 24060-0
Telefax: +49 (30) 24060-324
http://www.dgb.de

Ansprechpartner:
Anna Bernstorf
Pressesprecherin
Telefon: +49 (351) 8633-104
E-Mail: anna.bernstorf@dgb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel