Ausgleich der Kosten für erhöhte Schutz- und Hygienemaßnahmen auch für Zahntechniker – VDZI will Nachbesserung des GPVG
Der Mehraufwand wird zudem seitens der Berufsgenossenschaft der Dentallabore BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) deutlich. Die BG ETEM komplettierte die ohnehin bereits hohen Hygiene- und Sicherheitsstandards in Folge der Pandemie in ihrer Übersicht „Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung für Dentallabore zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus“. Hier wurden zusätzliche Maßnahmen beschrieben, die über die bisher gemäß DGUV-I 203-021 „Zahntechnische Laboratorien – Schutz vor Infektionsgefahren“ geltenden Hygieneregeln für Dentallabore hinausgehen.
In einer vom VDZI durchgeführten Laborbefragung ergibt sich durchschnittlich je Versorgungsauftrag eine zusätzliche pandemiebedingte Mehrbelastung von durchschnittlich über fünf EURO.
Ursächlich hierfür sind vor allem der stark erhöhte Verbrauch von Desinfektionsmitteln, Schutzkleidung wie Einmalhandschuhe und Mundschutz in den Laboren ebenso wie in der gesamten Logistikkette. Aber auch die Ausgaben für Investitionen in sichere Abtrennungen von Arbeitsplätzen, Raum- und Maschinenzugängen sind hier relevant. Die häufig inhabergeführten klein- und mittelständischen Zahnlabore tragen diese Kosten selbst.
Der VDZI wiederholt in diesen Tagen seine Forderung nach einer vergleichbaren Ausgleichsregelung für die pandemiebedingten Sonderausgaben für Schutz- und Hygienemaßnahmen in einem weiteren laufenden Stellungnahmeverfahren gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit.
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