Energie- / Umwelttechnik

Braunkohle-Leitentscheidung im Landtag

Am Dienstag (15. Dezember) befasst sich der NRW-Landtag in einer auf fünfeinhalb Stunden angesetzten Anhörung mit dem Entwurf der Braunkohle-Leitentscheidung der Landesregierung. Auch der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist geladen und hat vorab eine Stellungnahme eingereicht. Darin wirft der Umweltverband der Landesregierung vor, die klimaschutzpolitischen Erfordernisse und die Nöte der Tagebaubetroffenen zu ignorieren. Auch würde keine Vorsorge zur Bewältigung der Langzeitfolgen des Braunkohlenbergbaus getroffen.

„Die Landesregierung unter Ministerpräsident Laschet versteht sich offenbar weiter vorrangig als Helferin des RWE-Konzerns und nicht als Vertreterin der Menschen in NRW“, kritisiert der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. „Es ist an der Zeit, dass die Landespolitik endlich dem Wohl der Allgemeinheit dient und nicht den Einzelinteressen eines Konzerns und seiner Eigentümer.“

Grundsätzlich nicht nachvollziehbar ist für den BUND, dass die Landesregierung in ihrem Entwurf der Leitentscheidung plant, zukünftig noch mehr als 900 Millionen Tonnen Braunkohle zu fördern. 600 Millionen Tonnen sollen allein aus dem Tagebau Garzweiler kommen und dafür fünf weitere Dörfer zerstört werden. Dabei hatten verschiedene Gutachten gezeigt, dass zur Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele nur noch maximal ein Drittel der Kohlevorräte in den Tagebauen gefördert werden dürfte. „Hier wird nicht faktenbasiert geplant“, so BUND-Vize Krämerkämper.

Für einen Skandal hält der Umweltverband die Planänderung für den Tagebau Inden. Dort will RWE auf die Förderung von 100 Millionen Tonnen Braunkohle verzichten, die stattdessen aus Garzweiler II kommen sollen. Erst dadurch werde zusätzlicher Umsiedlungsdruck im Tagebau Garzweiler erzeugt. Dabei seien im Tagebau Inden alle Umsiedlungen abgeschlossen und die schützenswerte Natur bereits zerstört. „Selbst wenn sie die Wahl hat, plant die Landesregierung also lieber einen Kohleabbau unter den noch bewohnten Dörfern anstatt in leerer Landschaft. Dass diese Landesregierung die Interessen der Dorfbewohner so geringschätzt, ist erschreckend“, so Krämerkämper.

Der BUND fordert ferner, auf die Wiederherstellung der A 61 zu verzichten. Wenn die Gewinnung von bis zu 300 Millionen Kubikmeter Abraum zwischen Holzweiler und Kückhoven zum Wiedereinbau dieser Massen für den Aufbau der A 61n eingeplant werde, ginge dies nur, wenn dafür zuvor die Siedlungen zerstört würden. Dieses „Autobahn statt Dörfer-Planung“ hält der BUND für einen „Gipfel des Zynismus“.

Auch treffe die Landesregierung keine ansatzweise ausreichende Vorsorge zur Bewältigung der wasserwirtschaftlichen Langzeitfolgen. „Es ist völlig unklar, ob und wenn ja in welchem Zeitraum eine Befüllung der Restseen funktioniert“, konstatiert BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. „Zu der Frage ob Rhein und Rur überhaupt die benötigte Wassermenge bereitstellen können, gibt es keine aktuellen Gutachten.“ Ob die dauerhafte Stützung der von den Grundwasserabsenkungen betroffenen Feuchtgebiete gewährleistet ist, sei ebenso ungewiss, wie die Bewältigung der Risiken durch den Anstieg des hochgradig schadstoffbelasteten Grundwassers.

Der BUND hatte schon früh davor gewarnt, dass das bisherige System der handelsrechtlichen Rückstellungsbildung nicht garantiert, dass die Betreiber vollumfänglich für die Folgekosten des Braunkohletagebaus aufkommen müssen. „Die nach RWE-Angaben bis zu 350 Jahre währende Bewältigung der wasserwirtschaftlichen Langzeitfolgen sind durch die Rückstellungen schon jetzt nicht abgedeckt“, so Jansen. „Ungeachtet der Frage, ob Entschädigungen überhaupt gerechtfertigt sind, muss sichergestellt werden, dass die über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zugesicherte Entschädigung in voller Höhe für die Folgekostenfinanzierung reserviert wird. Wenn Entschädigungen gezahlt werden, müssen diese unmittelbar in Sicherheitsleistungen überführt werden.“ 

BUND-Stellungnahme zur Leitentscheidung

Alle Infos zur Leitentscheidung

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