Das Provisionsteilungsgesetz bringt Risiken für Makler und interessante Chancen für Immobilienkäufer
Das neue Provisionsteilungsgesetz auf einen Blick
Bisher mussten Käufer in einigen deutschen Regionen den Makler beim Kauf einer Immobilie komplett bezahlen, obwohl der Verkäufer den Makler beauftragt hatte. Das ändert sich jetzt mit der vom Bundesrat beschlossenen Neuregelung der Maklerprovision. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses müssen jetzt beide Parteien je die Hälfte des Maklerhonorars tragen. Das sind je nach Bundesland bis zu 3,75% des Kaufpreises.
Chancen und Risiken in der Übergangsfrist
Das neue Provisionsteilungsgesetz tritt ab dem 23.12.2020 mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist in Kraft. Aber es gibt ein wichtiges Detail, das für den Makler gefährlich und für den Käufer lukrativ werden könnte: Selbst, wenn der Maklervertrag vor diesem Stichtag geschlossen und darin eine komplette Außencourtage vereinbart wurde, kann der Makler leer ausgehen, wenn der Kaufvertrag nach diesem Datum geschlossen wird. Ausschlaggebend für den Courtageanspruch ist nämlich der Moment der Beurkundung beim Notar und nicht das Datum des Maklervertrages. Wenn also mit dem Verkäufer keine Vereinbarung zu einer Courtagezahlung vereinbart wurde, so kann der Makler auch keine Courtage vom Käufer verlangen und geht komplett leer aus.
Was bedeutet das für den Eigentümer?
Da Verkäufer nun deutschlandweit einen Teil der Courtage selbst übernehmen müssen, wird die Auswahl des besten Maklers um so wichtiger. Welcher Immobilienprofi bietet am meisten für die 3,75 % Courtage? Wer hat das größte Serviceangebot, die zufriedensten Kunden, das größte Netzwerk, die meisten Käufer und die besten Vermarktungsmöglichkeiten? Gerade Immobilienmakler aus der Region heben sich hier deutlich von Onlinemaklern ab. Besonders bei der Ortskenntnis, der Fachkompetenz und der Kundenzufriedenheit punkten die lokalen Anbieter.
Markttrends Qualitätsmakler und Bankmakler
Bei der aktuellen Fülle an Maklern ist es sowohl für Eigentümer als auch Käufer oft nicht leicht, den optimalen Makler zu finden. Auf dem Markt gibt es deshalb zwei große Trends.
1. Qualitätsmakler. Diese Makler bieten ihren Kunden ein sehr breites Serviceangebot und überzeugen mit hoher Fachkompetenz. So können Verkäufer und Käufer ganz individuell auswählen, wobei und wie umfassend sie der Makler beim Verkauf unterstützen soll. Von der professionellen Wertermittlung, auf Wunsch sogar per Video-Chat, über die Beratung rund um die energetische Sanierung oder einen altersgerechten Umbau bis hin zur Begleitung beim Notartermin – ein umfangreiches Angebot bequem aus einer Hand macht das Leben für Verkäufer und Käufer deutlich angenehmer.
Trend 2: Bankmakler. Diese Dienstleister verbinden alle Vorteile eines servicestarken Qualitätsmaklers mit den umfangreichen Leistungen einer Bankanbindung. Dazu gehören u. a. ein großes eigenes Filialnetz und Tausende Bankkunden als geprüfte potenzielle Kaufinteressenten. Weiterer Vorteil: Beim Verkauf kann direkt und bequem auf ein Finanzierungsangebot zurückgegriffen werden. Das bedeutet gerade für Verkäufer beruhigende Sicherheit. Besonders viel Vertrauen am Markt genießen außerdem Makler von Genossenschaftsbanken wie Sparda Immobilien. Sie haben aufgrund ihres genossenschaftlichen Ansatzes immer das Wohl ihrer Kunden im Blick und sind für ihre Fairness, Regionalität und Bodenständigkeit bekannt.
Fazit: Das neue Provisionsteilungsgesetz wird den Makler-Markt stark verändern – hin zu mehr Professionalität, Qualität und Fairness. Eine Entwicklung, die nicht alle Makler begrüßen, die aber aus unserer Sicht absolut nötig ist und als Weihnachtsgeschenk freudig erwartet wird.
Sparda Immobilien GmbH
Beim Strohhause 27
20097 Hamburg
Telefon: 040 / 35 74 01 – 0
E-Mail: info@spardaimmobilien.de
Internet: www.spardaimmobilien.de
Sparda Immobilien GmbH
Beim Strohhause 27
20097 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357401-2031
Telefax: +49 (40) 357401-2090
http://www.spardaimmobilien.de
Telefon: +49 (40) 3574012031
E-Mail: boba@spardaimmobilien.de