Verbraucher & Recht

djb lehnt die geplante Einführung einer gesetzlichen Vertretung der Ehepartner*innen im Bereich der Gesundheitssorge ab

Bei der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vertritt Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften, den Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) als Sachverständige. Der djb kritisiert insbesondere das Vorhaben der Bundesregierung, eine gegenseitige gesetzliche Vertretung der Ehepartner*innen im Bereich der Gesundheitssorge einzuführen. „Ein Bedarf für diesen Schritt ist nicht erkennbar.“, so Meyer-Wehage. „Die individuellen Belange der Erkrankten dürfen einem ohnehin ungesicherten Einsparungspotenzial von Gerichtskosten nicht untergeordnet werden. Entscheidungen im höchstpersönlichen Bereich der Gesundheitssorge müssen vielmehr mit Augenmaß getroffen werden.“

Dass dies der dritte Versuch ist, ein gesetzliches Vertretungsrecht von Ehepartner*innen auf den parlamentarischen Weg zu bringen, lässt deutliche Zweifel an dessen Notwendigkeit aufkommen. Wenn Ehepartner*innen in Ausnahmesituationen (und nur darauf soll die Vorschrift zugeschnitten sein) füreinander Verantwortung und Vertretung in Angelegenheiten der Gesundheitssorge übernehmen wollen, ist das Ziel seit Jahren über Vorsorgevollmachten problemlos zu erreichen. Nicht nur Ehepartner*innen können ihrem Willen ohne größeren Aufwand (und ohne Verpflichtung zu einer notariellen Beurkundung) in einer Vorsorgevollmacht Ausdruck verleihen. Bis Dezember 2019 haben diese Option bereits über 4,6 Millionen Personen genutzt. Die Zahlen belegen eindrucksvoll, dass sich der Umgang mit Vorsorgevollmachten in der Bevölkerung durchgesetzt hat.

Mit einem gesetzlichen Vertretungsrecht könnte nun das Ziel der Versorgungsvollmachten unterwandert werden, da sich ein Nebeneinander beider Rechtsinstitute nicht plausibel vermitteln lässt. So könnte dies leicht zu der – unzutreffenden – Annahme führen, eine zusätzliche Vorsorgevollmacht sei nicht (mehr) nötig. Es ist zu bezweifeln, dass allen Betroffenen die Details der gesetzlichen Regelung in § 1358 BGB-E bewusst sind, wonach sie bei der Ausübung ihres Vertretungsrechts an enge Vorgaben gebunden wären.

Der Verweis auf das Einsparpotenzial in Höhe von ca. 2 Millionen Euro für die Tätigkeit von Rechtspfleger*innen und Richter*innen kann ebenfalls nicht überzeugen, da es erstens nicht gesichert ist und zweitens die Kosten bezogen auf 16 Bundesländer Marginalien im Justizhaushalt darstellen.

Der Gesetzentwurf lässt zudem keine Missbrauchskontrolle zu, birgt Haftungsrisiken für Ärzt*innen und ist geeignet, im Anwendungsfall erhebliches Konfliktpotential in die Familien hineinzutragen.

Ein „Ehegattenvertretungsrecht“ hat sich aus nachvollziehbaren Gründen bislang nicht durchsetzen können. Daran ändert auch der aktuelle Regelungsvorschlag nichts, weshalb der djb diesen Teilaspekt des Gesetzesentwurfs ablehnt.

Die ausführliche djb-Stellungnahme finden Sie hier.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Juristinnenbund e.V.
Kronenstr. 73
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 443270-0
Telefax: +49 (30) 443270-22
http://www.djb.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel