Consumer-Electronics

E-Schrott richtig entsorgen? Wissensstand in der Bevölkerung zeigt signifkanten Anstieg

Zweimal jährlich betrachtet die stiftung elektro-altgeräte register mit dem Plan E-Trendbarometer den Wissensstand der Bevölkerung rund um das Thema E-Schrott-Entsorgung.

Das Wissen in der Bevölkerung steigt signifikant an und dennoch sind die Unsicherheiten in Bezug auf die richtige Entsorgung weiterhin hoch.

Die Grundlagenstudie „Wie tickt E-Schrott Deutschland?“ (Link zur Studie) hat gezeigt, dass Wissen unser Verhalten lenken und vor Fehlwürfen im Bereich der Altgeräteentsorgung schützen kann. Aufbauend auf dieser Erkenntnis ist das Herzstück des Plan E-Trendbarometers ein Wissenstest, der bereits erfolgreich in der Studie angewendet wurde. Die Ergebnisse der ersten quantitativen Online Interviews zeigen nun einerseits, dass das faktische Wissen im Vergleich zu 2019 signifikant angestiegen ist. Dabei ist bei der Entsogung von Kleingeräten der Wissenszuwachs stärker als bei den Haushaltsgroßgeräten. Andererseits ist ein negativer Trend bei den Entsorgungsbarrieren zu erkennen. Über das wo, wie und zu welchem Preis der Elektroschrott entsorgt werden kann, herrscht weiterhin eine große Unsicherheit in der Bevölkerung.

„Wir betrachten nun zweimal jährlich die Entwicklung des Wissensstands der Bevölkerung rund um das Thema „E-Schrott-Entsorgung“. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Aufklärungsarbeit von Plan E ein, und wir sehen an der aktuellen Erhebung, dass wir weiterhin daran arbeiten müssen, die Menschen für das komplexe Thema zu sensibilisieren, sagt Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear. Das Plan E-Trendbarometer können Sie unter stiftung-ear.de kostenfrei sofort lesen und herunterladen.

 

Über stiftung elektro-altgeräte register

Über die stiftung ear:

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:

– Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
– Garantieprüfung
– Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
– Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
– Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern
– Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die "Gemeinsame Stelle der Hersteller" im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) festgesetzt werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

stiftung elektro-altgeräte register
Nordostpark 72
90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 7666-50
Telefax: +49 (911) 7666-599
http://www.stiftung-ear.de

Ansprechpartner:
Matthias Boecker
PR und Kommunikation (extern)
Telefon: 0911-76665 50
E-Mail: presse@stiftung-ear.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel