EEG-Novelle: Licht und Schatten
Im Bereich Photovoltaik anerkennt der BBV das klare Bekenntnis zum Vorrang für Dachanlagen. Für die Anlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung ausscheiden (Ü20-Anlagen), wurde die unbedingt nötige Anschlussvergütung geschaffen. Heidl: „Wir hätten uns bei der Vergütung der Ü20-Anlagen noch mehr gewünscht. Aber zumindest Rechtssicherheit und Alternativen zur Direktvermarktung, die gerade für kleine Anlagen unwirtschaftlich ist, konnten erreicht werden“.
Enttäuscht ist der BBV, das bei PV-Freiflächenanlagen statt Impulsen für dezentrale, standortangepasste Anlagen in Bürger- und Bauernhand an der Ausweitung der Streifen an Autobahnen und Eisenbahnen auf 200 Meter festgehalten wurde. Heidl: „Wir hätten uns gewünscht, kleine PV-Freiflächenanlagen im Rahmen der Festvergütung auf allen bayerischen Flächen zu ermöglichen und damit sowohl die Verteilung als auch die Akzeptanz zu fördern“.
Ein gutes Signal ist die Aufnahme der Agri-Photovoltaik (Solaranlagen auf Ackerflächen bei gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau) in die Innovationsauschreibungen. Heidl: „Dieses Zukunftsthema ist uns wichtig und muss unbedingt vorangebracht werden.“ Eine übersichtliche Bewertung der unterschiedlichen Regelungsbereiche finden Sie hier auf der Website des Bayerischen Bauernverbandes.
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