Es gibt kein Betreuungsmodell, das allen (Trennungs-)Familien gerecht wird
Die jetzt seitens des Deutschen Vereins vorgelegten Empfehlungen benennen Reformbedarfe und nehmen Stellung zu einzelnen Vorschlägen aus der Diskussion um eine Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts – während der angekündigte Entwurf noch auf sich warten lässt. Eine umfassende und ergebnisoffene Beratung stellt aus Sicht des Deutschen Vereins eine wichtige Unterstützung der Eltern und Kinder in der in vielerlei Hinsicht herausfordernden Situation einer Trennung oder Scheidung dar. Zu den Problemen gehören insbesondere die komplexen Wechselwirkungen und Schnittstellen zwischen den genannten verschiedenen Rechtssystemen. Diese stimmig zu gestalten und ggf. auch abzubauen gehört in die angestrebte Gesamtreform.
„Vielen Eltern gelingt es, ein gemeinsam getragenes Verständnis von Elternschaft auch nach einer Trennung umzusetzen. Uns ist es aber ein wichtiges Anliegen darauf hinzuweisen, dass aus unterschiedlichen Gründen die gemeinsame Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung eben nicht in allen Fällen im Sinne des Kindeswohls ist", so Michael Löher weiter. Dabei sollte insbesondere die Situation von Gewalt betroffener Frauen und deren Kindern in den Blick genommen werden. Hierfür müssten Lösungen gefunden werden, damit bspw. Regelungen zum Umgangsrecht nicht mit Anordnungen zum Gewaltschutz kollidieren. Daher ist es nach Ansicht des Deutschen Vereins wichtig, das Themenfeld der häuslichen Gewalt und sich hier ergebende abweichende Anforderungen und Reformbedarfe maßgeblich mitzuberücksichtigen.
Die Empfehlungen sind abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2020/dv-04-20_reform-sorgerecht.pdf
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