Fehlendes Gutachten über Fahreignung nicht ausschlaggebend
Ist die Frist für die Tilgung der strafgerichtlichen Ahndung einer Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad im Fahreignungsregister abgelaufen, darf laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die Annahme fehlender Radfahreignung nicht darauf gestützt werden, dass der Betroffene ein vor Ablauf der Tilgungsfrist gefordertes Fahreignungsgutachten nicht beigebracht hat (Az.: 3 C 5.20).
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