Verbraucher & Recht

Gaspreise steigen 2021 wegen CO2-Bepreisung und gestiegenen Netzentgelten

  • Im kommenden Jahr werden die Gaspreise wegen der CO2-Bepreisung und höherer Netzentgelte steigen.
  • Ein Preisvergleich lohnt sich.
  • Die Verbraucherzentrale bietet Informationen und Beratung an.

Ab 01. Januar 2021 tritt die CO2-Bepreisung in Kraft und die Netzentgelte steigen. Viele Gasversorger werden diese Kostensteigerungen im nächsten Jahr an ihre Kunden weitergeben. „Die CO2-Bepreisung ist ein wirksames Instrument, um auf die Klimakrise zu reagieren“, so Max Müller, Fachberater Energierecht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Allerdings sollten die dadurch entstehenden Kosten gerecht verteilt werden.“ Die Verbraucherzentrale befürchtet, dass die neue Abgabe dazu genutzt wird, deutliche Preissteigerungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern zu begründen.

„Anbieter geben häufig nur gestiegene Kosten an ihre Kunden weiter. Die in anderen Bereichen auftretenden Einsparungen werden dagegen kaum zu günstigeren Preisen in bestehenden Verträgen genutzt“, so die Erfahrungen von Müller. Insbesondere gesunkene Einkaufspreise bei den Rohstoffen werden oft gar nicht oder nur mit großer Verzögerung an Bestandskunden weitergegeben. Daher lohnt sich ein Preisvergleich. Bei Neuverträgen locken viele Anbieter mit günstigen Preisen, um Kunden zu gewinnen. Ein Wechsel kann sich also auszahlen.

Fragen rund um Strom- und Gasrechnungen, Energieverträge und Vertragsbedingungen beantworten die Energierechtsberater der Verbraucherzentrale. Die Beratung kostet derzeit wegen der reduzierten Mehrwertsteuer 17,55 Euro.

Eine Beratung zum Wechsel des Strom- und Gasversorgers kostet bis zum Jahresende 4,85 Euro. Eine Terminvereinbarung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 60 75 600 ist erforderlich oder alternativ per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp.

Informationen rund um Strom- und Gaspreise bietet die Verbraucherzentrale auch auf ihrer Internetseite:

Was ist erlaubt bei Preiserhöhungen bei Strom und Gas?

www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/preiserhoehungen-bei-strom-und-gas-was-ist-erlaubt-13201

Wie findet man den richtigen Tarif bei Strom und Gas?

www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/so-finden-sie-den-passenden-strom-oder-gastarif-6436

Über die Energieberatung

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät Hausbesitzer, Wohnungseigentümer und Mieter kompetent und unabhängig bei allen Fragen des Energiesparens – von der Heizungsanlage, über Fenster und Wärmedämmung bis hin zur Nutzung erneuerbarer Energien. Ingenieure, Architekten und Physiker stehen in 70 Standorten im Land für kostenlose persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung.

Außerdem bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale gegen eine geringe finanzielle Eigenbeteiligung Energie-Checks bei Ratsuchenden zu Hause an.

Wer Probleme hat, seine Energierechnungen zu bezahlen oder gar von einer Strom- oder Gassperre betroffen ist, kann sich an die Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale wenden. Juristen beraten darüber hinaus zu allen rechtlichen Fragen rund um Versorgungsverträge.

Standorte, Sprechzeiten und weitere Informationen zur Energieberatung der Verbraucherzentrale sind unter www.energieberatung-rlp.de zu finden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
Telefon: +49 (6131) 2848-0
Telefax: +49 (6131) 2848-66
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de

Ansprechpartner:
Julia Dittmann
Pressestelle
Telefon: +49 (6131) 2848-84
E-Mail: dittmann@vz-rlp.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel