Finanzen / Bilanzen

Gesetzliche Klarstellung zur Störung der Geschäftsgrundlage in Pandemiezeiten jetzt dringend erforderlich

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Nur 28 Prozent der stark betroffenen Hotels und Restaurants konnten sich mit ihrem Verpächter auf eine Minderung einigen. 72 Prozent der gastgewerblichen Betriebe melden weder Minderung noch Verzicht.

Die Corona-Pandemie hat das Gastgewerbe in seine tiefste Krise der Nachkriegszeit gestürzt. Den Restaurants und Hotels brechen Einnahmen in Milliardenhöhe weg – bei weiterlaufenden hohen Miet- und Pachtverpflichtungen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßen die jetzt von der Bundesjustizministerin angekündigte Gesetzesinitiative zur Änderung des Mietrechts und drängen auf eine Verabschiedung noch während des Dezember-Lockdowns. Die Initiative sieht eine gesetzliche Klarstellung dahingehend vor, dass staatlich angeordnete Beschränkungen für Gewerbemieter, die die angemieteten Räume dadurch gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt nutzen können, eine Störung der Geschäftsgrundlage für ein Mietverhältnis bedeuten.

Anders als von Teilen der Immobilienwirtschaft behauptet, scheitert eine faire Lastenteilung zwischen Verpächtern und Pächtern meistens an der fehlenden Einigungsbereitschaft der Immobilieneigentümer. In einer im Oktober durchgeführten DEHOGA-Umfrage teilten lediglich 28 Prozent der Betriebe mit, dass ihnen der Verpächter mit Minderung oder Verzicht entgegengekommen sei. Im Umkehrschluss melden 72 Prozent der gastgewerblichen Betriebe, dass die Verpächter kein Verständnis für die dramatische Situation zeigten und den Betrieben nicht in Form von Minderung oder Verzicht entgegengekommen seien. An der Umfrage haben sich fast 1.200 Unternehmer beteiligt.

Es kann nicht sein, dass Hotels und Restaurants allein das Risiko der Covid-19-Pandemie tragen. Zur Veranschaulichung nennen die Verbände ein Beispiel: Ein Hotel zahlte im letzten Jahr bei einer Million Euro Umsatz pro Monat 300.000 Euro Pacht. Der Umsatz entsprach einer Belegung von 80 Prozent. Wenn nunmehr diese Pacht in Höhe von 300.000 Euro auch bei einer Belegung von 10 Prozent fällig wird und dieser Zustand über Monate anhält, ist das Unternehmen akut von Insolvenz bedroht. Das ist umso dramatischer als ausgerechnet diese Betriebe bislang auch fast komplett durchs Raster der Hilfsmaßnahmen von Soforthilfe über Überbrückungshilfe bis Novemberhilfe gefallen sind beziehungsweise zu fallen drohen.

Der DEHOGA und Hotelverband Deutschland fordern bereits seit März eine rechtliche Klarstellung zur Pachtanpassung in Pandemiezeiten. Mit Blick auf die weiterhin dramatische Lage der Hotels und Restaurants müssen Bundesregierung und Parlament jetzt handeln. Die Zeit drängt.

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