Gesundheit & Medizin

GKV-Positionen zur Krankenhausversorgung: Corona verstärkt den Reformdruck

In seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat des GKVSpitzenverbandes das aktuelle Positionspapier zur Krankenhausversorgung verabschiedet. Der GKV-Spitzenverband hat in zwölf Positionen konstruktive Vorschläge für eine umfassende Neuordnung der Krankenhauslandschaft formuliert. In einem erheblichen Maße sind die Erkenntnisse der Corona-Pandemie der vergangenen Monate mit eingeflossen.

„Die Krankenhäuser haben schnell auf die Anforderung der Pandemie reagiert und so verhindert, dass sich das Virus im stationären Bereich ausbreiten konnte. Die letzten Monate haben aber auch gezeigt, dass für eine dauerhaft hohe und bezahlbare Versorgungsqualität nachhaltige Strukturreformen anstehen. Insbesondere brauchen wir zukunftsweisende Krankenhausstrukturen mit Schwerpunktzentren und einer gesicherten ländlichen Basisversorgung, eine Weiterentwicklung des Vergütungssystems sowie eine verbesserte Pflegesituation“, so Dr. Volker Hansen und Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.

Krankenhausstrukturen zukunftsweisend gestalten

Um die Versorgungsqualität von Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern, bedarf es einer bundesweit einheitlichen Struktur der Krankenhauslandschaft. So können einerseits Schwerpunktzentren/Spezialkliniken aufgebaut werden, die das Leistungsgeschehen konzentrieren und für mehr Patientensicherheit sorgen, und zum anderen müssen bedarfsnotwendige Kliniken, insbesondere im ländlichen Raum, langfristig und gezielt die Versorgung sicherstellen. Hierfür stehen verschiedene Förderinstrumente, u. a. Sicherstellungszuschläge und eine Pauschalförderung für bedarfsnotwendige Krankenhäuser, zur Verfügung.

Das DRG-Vergütungssystem weiterentwickeln

Der GKV-Spitzenverband hält eine leistungsorientierte Krankenhausvergütung nach wie vor für richtig und schlägt in seinem Positionspapier eine Weiterentwicklung verschiedener Punkte vor: U. a. sollten Vorhaltekosten stärker berücksichtigt werden, Vergütungskomponenten, die sich an Versorgungsstufen orientieren, sollten eingeführt und die pflegerische Leistung muss in der Vergütung adäquat abgebildet werden.

Die Pflegesituation verbessern

Damit Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern pflegerisch weder unter- noch fehlversorgt werden, sollten auch hier wesentliche Strukturen verändert werden: Wenn unnötige Krankenhausfälle vermieden werden und Krankenhäuser, die keine bedarfsnotwendige Versorgung leisten, geschlossen werden, kann das entsprechende Pflegepersonal in bedarfsnotwendigen Krankenhäusern eingesetzt werden und dort die Fachkräftelücke schließen. Die Anreize im Vergütungssystem sind so auszugestalten, dass das Krankenhausmanagement Interesse hat, dauerhaft in qualifiziertes Pflegepersonal zu investieren.

Die zwölf Positionen des Positionspapiers

Die zwölf Positionen umfassen zahlreiche Bereiche, deren Reformbedarf in den letzten Jahren zugenommen hat, und die richtungsweisend sind, um die Krankenhauslandschaft zukunftsweisend zu gestalten. Hierzu gehören u. a. eine umfassende Digitalisierung, eine gesicherte stationäre Versorgung im ländlichen Bereich, die Weiterentwicklung eines leistungsorientierten Vergütungssystems, korrekte Abrechnung, eine verbesserte Pflegesituation, Mindestanforderungen der Qualitätssicherung sowie eine umfassend reformierte Notfallversorgung.

Der GKV-Spitzenverband will mit seinen zwölf Positionen einen konstruktiven Beitrag zur zukünftigen Ausgestaltung der stationären Versorgung leisten. Der nächste Koalitionsvertrag sollte einen mutigen Schritt zur Neuordnung enthalten.

Das Positionspapier finden Sie unter http://www.gkv-spitzenverband.de

Über GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 105 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

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