IBB schreibt Corona-Zuschussempfänger:innen an
Im Zuge der nachgelagerten Prüfungen schreibt die IBB jetzt sukzessive die Förderempfänger:innen an. Die Förderbank bittet die Adressaten um einen Abgleich der von ihnen verbrauchten Mittel mit dem tatsächlichen Bedarf. Die jeweils ausgezahlten Corona-Zuschüsse basierten auf den individuellen Schätzungen der Antragsteller:innen zu ihrem jeweiligen Liquiditätsbedarf für drei bzw. sechs Monate. Nicht benötigte Mittel müssen an die IBB zurückgezahlt werden.
Als Bewilligungsstelle des Landes Berlin muss die IBB darauf achten, dass öffentliche Mittel sachgerecht verwendet werden. In dem Programm ging es darum, durch Sofortmaßnahmen die wirtschaftliche Existenz von Berliner Soloselbstständigen und Unternehmen zu retten, die durch die Coronakrise unverschuldet in eine existenzielle Notlage geraten sind. Unternehmen, die bereits im Jahr 2019 in einer wirtschaftlichen Notlage waren, hatten keinen Anspruch auf Förderung.
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