Innenministerkonferenz: Digitalcourage kritisiert Festhalten an anlassloser Vorratsdatenspeicherung
Die Datenschutz- und Grundrechteorganisation Digitalcourage geht davon aus, dass auf der 213. Innenministerkonferenz (9.–11.12. in Weimar) die Vorratsdatenspeicherung diskutiert wird.
Bereits im Juni 2020 unternahm die Innenministerkonferenz einen erfolglosen Versuch, das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wieder auferstehen zu lassen.
Digitalcourage fordert: Das aktuelle deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung muss aufgehoben werden. Die Urteile des EU-Gerichtshofs aus dem Oktober 2020 haben erneut klar gemacht, dass anlasslose Massenüberwachung illegal ist. Digitalcourage macht zudem Vorschläge für eine sachgerechte Politik, die grundrechtsfreundliche Alternativen zur Massenüberwachung in den Fokus nimmt.
Mehr im aktuellem Blogartikel zur Innenministerkonferenz: Vorratsdatenspeicherung: Kritik an der Innenministerkonferenz
https://digitalcourage.de/blog/2020/vorratsdatenspeicherung-213-innenministerkonferenz
„In einer Demokratie und einem Rechtsstaat geht es nicht, dass Massenüberwachung die Antwort auf alles sein soll,“ sagt Friedemann Ebelt von Digitalcourage. „Statt immer mehr Überwachungsgesetzen ist es Zeit für eine Evaluierung des gesamten Überwachungsdrucks, der bereits jetzt auf den Bürger.innen und Bürgern lastet.“
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