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Kein Anlass für politische Einmischungen und Eingriffe in die Entscheidungsfindung der Mindestlohnkommission

„In den zurückliegenden fünf Jahren, seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, hat sich sowohl die Konstellation der Mindestlohnkommission als auch die Anpassungssystematik zur Mindestlohnentwicklung bewährt. Das bestätigt nun auch die heute vom BMAS veröffentlichte Evaluation des Mindestlohns.

Es gibt daher keinen Anlass für politische Einmischungen und Eingriffe in die Entscheidungsfindung der Mindestlohnkommission und keinen Anlass zur Beschädigung der Tarifautonomie. Der Mindestlohn avanciert mal wieder zum politischen Spielball im anstehenden Wahljahr.

Das Vorhaben aus Teilen der Politik, eine Mindestlohngrenze aus der Trickkiste der Statistik als zusätzliches Kriterium ins Mindestlohngesetz zu schreiben, ist nicht nur überflüssig, sondern auch brandgefährlich. Ein Mindestlohn von 12 Euro würde heute in über 190 Tarifverträge eingreifen und über 570 tariflich ausgehandelte Lohngruppen obsolet machen. Eine derartige Mindestlohngrenze würde eine enorme Lohnspirale nach oben erzeugen und somit den Arbeitsmarkt für Geringqualifizierte kurzerhand eliminieren.

Diese willkürliche Lohnkappung würde sich zudem jedes Jahr wiederholen. Eine derartige Systematik ist, ganz abgesehen von der derzeitigen Corona-bedingten wirtschaftlichen Krisensituation, arbeitsmarktpolitisch vollkommen unverantwortlich. Zielführender wäre es über wirtschaftsentlastende Maßnahmen zu entscheiden, als mit Münchhausenvorschlägen vermeintliche Verbesserungen von Geringverdienern zu versprechen. Armut bekämpft man nicht mit kontraproduktiver Schaufensterpolitik, sondern mit guten Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze und Beschäftigung.“

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