Krankgespart: 26.000 fehlende Stellen in der Pflege durch Krankheit und Frührente
„Das Pflegepersonal ist krankgespart geworden und das wird im aktuellen Pflegereport noch einmal besonders deutlich“, äußert sich Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) zu den Befunden im BARMER Pflegereport 2020.
Durch die überdurchschnittlich starken körperlichen und psychischen Belastungen waren im Jahr 2017 rund 26.000 Stellen in den Pflegeberufen quasi unbesetzt, da die Mitarbeitenden erkrankt waren oder vorzeitig in Rente gegangen sind. „Wenn wir es schaffen würden, die Ausfallzeiten auf den Durchschnitt aller Berufe zu senken, würde das – zusammen mit einem Stellenaufbau – zum Abbau der Belastungen beitragen“, so Bienstein. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen vor allem über eine angemessene Personalausstattung erreicht werden könnten. Dafür sei die Umsetzung des bereits entwickelten Personalbemessungsverfahrens ein zentraler Schritt.
„Aus unserer Sicht liegt mit dem Report ein weiteres Argument dafür auf dem Tisch, dass die Personalbemessung in der Langzeitpflege und die PPR 2.0 im Krankenhaus jetzt eingeführt werden“, fordert Bienstein. „Wir haben die Instrumente vorliegen, mit denen eine angemessene Personalausstattung ermittelt und umgesetzt werden kann. Sie müssen nun endlich aus der Schublade in die Praxis. Wenn die Gesellschaft weiterhin die Personalausstattung lediglich als Kostenfaktor betrachtet und hier spart, bezahlen wir das mit der Gesundheit der beruflich Pflegenden!“
Im Gegensatz zur Langzeitpflege steht der gesetzliche Auftrag zur Entwicklung eines Personalbemessungsverfahrens für die Akutpflege noch aus. Die PPR 2.0 wurde gemeinsam vom Deutschen Pflegerat, der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft und der Gewerkschaft ver.di erarbeitet und könnte laut DBfK sofort als Interimslösung umgesetzt werden. Parallel müsse dann der gesetzliche Auftrag zur Entwicklung eines neuen Personalbemessungsinstruments für die Akutpflege erfolgen. Der Vorschlag für die Langzeitpflege müsse in einem überschaubaren Zeitraum umgesetzt und gegebenenfalls angepasst werden.
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