Finanzen / Bilanzen

Kurz gefragt: Teilkasko oder Vollkasko – was ist sinnvoll?

Neben einer Haftpflichtversicherung können Autofahrer auch eine Kaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug abschließen. Die Experten der uniVersa Versicherung erklären den Unterschied zwischen Voll- und Teilkasko und auf was man achten sollte.

Die Teilkaskoversicherung leistet bei Schäden am eigenen Auto, die beispielsweise durch Brand, Sturm, Überschwemmung, Hagel, Glasbruch, Diebstahl, Wildunfall und Marderbiss entstanden sind. Die Vollkaskoversicherung zahlt darüber hinaus auch für selbst verschuldete Unfälle sowie bei Vandalismus und Fahrerflucht durch Dritte. In beiden Deckungen sollte grobe Fahrlässigkeit mitversichert sein, empfiehlt die uniVersa. Sonst kann es je nach Schwere des Verschuldens zu Leistungskürzungen im Schadenfall kommen, wenn beispielsweise eine rote Ampel oder ein Stoppschild übersehen wurde. Neuere Tarife bieten zudem sinnvolle Deckungserweiterungen: So sind dort häufig nicht nur Wildschäden und Marderbisse mitversichert, sondern auch der Zusammenstoß mit Tieren jeglicher Art und sämtliche Tierbisse inklusive Folgeschäden. Zudem bieten sie Versicherungsschutz bei Hackerangriffen auf die Fahrzeugsoftware, leisten bei Akkuschäden an Elektro- und Hybridfahrzeugen und schließen weitere Naturgefahren wie Dachlawinen, Muren, Erdrutsch und Schneedruck ein.

Über uniVersa Versicherungen

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

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