Lebensversicherer treten bei Nachhaltigkeit weiter auf der Stelle
- Sozial-ökologische Selbstregulierung bei allen Anbietern nicht ausreichend
- Debeka Leben mit deutlicher Verbesserung
- Neueinsteiger Alte Leipziger Leben wird Schlusslicht
- Staat muss auch von Finanzdienstleistern die Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz einfordern.
Zum zweiten Mal überprüfte die Berliner NGO Facing Finance die Nachhaltigkeitsstandards deutscher Lebensversicherer. Im Rahmen des Projektes Fair Finance Guide Deutschland wurde dafür die Erfüllung von internationalen Nachhaltigkeitsstandards an Hand von rund 150 Einzelkriterien aus den Bereichen Klima, Korruption, Geschlechtergleichheit, Menschenrechte, Arbeitsrechte, Natur & Umwelt, Steuern, Rüstung und Transparenz analysiert. Geprüft wurden die veröffentlichten Selbstverpflichtungen von sechs in Deutschland tätigen Lebensversicherungen. Das Projekt wird von der schwedischen Entwicklungsagentur Sida gefördert.
Das Fazit der Untersuchung lautet: Obwohl sich alle untersuchten Versicherer grundsätzlich für Nachhaltigkeit ausgesprochen haben, bietet der Lebensversicherungssektor mit seinen milliardenschweren Investments immer noch enttäuschende Selbstverpflichtungen bzw. sozial-ökologischen Anlagekriterien an.
Die Allianz Leben schneidet zwar mit 39% Prozent insgesamt am besten ab, wird aber einer Vorreiter-Rolle als führende Versicherung in Deutschland nicht gerecht. Im Ranking folgen die Axa Leben (33%), die Debeka Leben (26%), die R+V (26%), die Zurich Deutschland (22%) und die Alte Leipziger Leben (15%). Im Vergleich zur ersten Bewertung des vergangenen Jahres haben sich kaum nennenswerte Änderungen ergeben und alle Versicherer bleiben im „roten“ Bereich.
Zumindest im Bereich Menschenrechte haben sich die meisten Lebensversicherungen durch ihr Bekenntnis zum UN Global Compact positiv verbessert. Die Allianz erhält in diesem Bereich mit 63% die höchste Prozentzahl der untersuchten Lebensversicherungen.
Am stärksten vernachlässigt wurde der Bereich Natur- und Umweltschutz, für den lediglich die Allianz und Axa – allerdings viel zu schwache – Regelungen aufgestellt haben.
Erfreulich ist, dass die Debeka ihren ESG-Ansatz mit dem Ausschluss von Kohleunternehmen und kontroversen Waffen sowie einem Bezug zum Schutz der Menschenrechte wesentlich konkretisiert und damit eine bessere Bewertung erzielt hat.
„Der Staat muss auch von Finanzdienstleistern die Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz einfordern“, sagt Thomas Küchenmeister, geschäftsführender Vorstand der NGO Facing Finance, die den Fair Finance Guide koordiniert und bedauert, dass im internationalen Vergleich der deutsche Lebensversicherungssektor immer noch hinterherhinkt. „Auch wenn der Sektor traditionell stark in festverzinslichen Wertpapieren investiert, braucht es dennoch klare Anlagerichtlinien auch für Unternehmensanleihen, denn in Zeiten extrem niedriger Zinsen müssen auch Versicherungen nach lukrativen Anlageoptionen suchen“, ergänzt Thomas Küchenmeister.
Auffallend seien die Mängel in den wohlklingenden Erklärungen der Lebensversicherungen, erläutert Julia Dubslaff, die die Bewertungen der Lebensversicherungen koordiniert. „Regelungen zum Klimaschutz beschränken sich meistens auf den Ausschluss von Kohleunternehmen. Nicht mitgedacht werden andere Branchen wie Öl und Gas oder die Zement-, Luftfahrt- oder Automobilindustrie.“ Ähnliche Einschränkungen gebe es beim Thema Rüstung: Hier haben die Versicherungen beispielsweise keine Regelungen in puncto Waffenexporte aufgestellt. Menschenrechtsverletzungen werden oft nur allgemein einbezogen oder betreffen die Kernarbeitsnormen der ILO. Effektive Beschwerdemechanismen im Sinne der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte für Menschen, die durch Unternehmensaktivitäten beeinträchtigt werden, sucht man derzeit bei den untersuchten Lebensversicherern vergeblich. Auch die Beiträge zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der UN werden weniger global als die eigene Produktpalette betreffend ausgelegt.
Da der Begriff des nachhaltigen Investments nicht allgemeingültig definiert ist, nutzen viele Finanzdienstleister den Begriff so, wie es am besten zum jeweiligen Geschäftsmodell passt und nicht so wie es soziale und ökologischen Normen und Standards bzw. der Klimawandel oder sozialen Krisen und Kriege es erforderlich machen.
„Wir begrüßen, dass mit der EU-Taxonomie erstmals verbindliche Standards für ökologische und klimafreundliche Investitionen festgelegt wurden. Allerdings stellt die grüne Taxonomie noch keine allumfassende Definition nachhaltiger Geldanlagen dar, weil sie lediglich auf sechs ökologische Ziele und speziell den klimarelevanten Bereich der Nachhaltigkeit fokussiert ist und die Faktoren soziale Nachhaltigkeit und Unternehmensführung unterbelichtet bleiben“, befindet Ulrike Lohr vom Südwind-Institut.
„Da ethisch-ökologisches Handeln auch im Rahmen ihrer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge für immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig ist, wünschen wir uns für das nächste Jahr auch von allen Lebensversicherungen eine signifikante Verbesserung“, kommentiert Dr. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. „Solange es keine gesetzlichen Mindeststandards gibt, müssen die Lebensversicherer ihrer Verantwortung durch freiwillige Richtlinien gerecht werden!“
Schon gewusst? Im Fair Finance Guide Deutschland werden auch 16 Banken untersucht. Alle Informationen zu Versicherungen und Banken finden Sie online unter fairfinanceguide.de.
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