Maskenpflicht wird von den meisten Fahrgästen eingehalten – 40 Bußgelder verhängt
Kontrolliert wurden über einen Zeitraum von drei Stunden rund 150 Fahrzeuge der Stadtbahnlinie U75, der Straßenbahnlinie 705 sowie der Buslinien 722, 730, 731, 732, 735 und M1 an der Haltestelle „Vennhauser Allee“. Gegen 40 Fahrgäste wurde wegen Verstoßes gegen die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ein Bußgeld verhängt. Geahndet wurden auch die Fälle, bei denen der Schutz nicht ordnungsgemäß getragen wurde, weil beispielsweise nur der Mund bedeckt war. Gegen drei minderjährige Fahrgäste wurden mündliche Verwarnungen ausgesprochen.
Insgesamt zeigten die Fahrgäste sich jedoch sehr diszipliniert bei der eigenverantwortlichen Einhaltung der Maskenpflicht. Der Mund-Nasen-Schutz zählt mittlerweile zum festen Utensil in Bussen und Bahnen. Die meisten Fahrgäste trugen ihre Masken korrekt und leisteten so ihren maßgeblichen Beitrag, damit Bus- und Bahnfahren sicher ist und bleibt.
Gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird seit dem 14. August ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro fällig, wenn Fahrgäste in Bussen, Bahnen, an Haltestellen und U-Bahnhöfen keine Schutzmasken tragen oder diese nicht korrekt Mund und Nase bedecken. PlastikVisiere (so genannte „Face Shields“) bieten nicht den notwendigen Schutz und sind daher in Bussen und Bahnen nicht zugelassen. Die Rheinbahn unterstützt die schärfere Bußgeld-Regelung des Landes, denn sie ist im Interesse der großen Mehrheit der Fahrgäste, die die Maskenpflicht eigenverantwortlich umsetzen.
Zusätzlich zu den gelegentlichen Schwerpunktkontrollen in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Ordnungsamt achten die Mitarbeiter der Rheinbahn im Rahmen der regulären Fahrausweis-Kontrollen im gesamten Bediengebiet auf das Einhalten der Maskenpflicht.
Mit einem eigenen Film wirbt die Rheinbahn mit einem Augenzwinkern für das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in Bussen und Bahnen. Der Film ist unter anderem hier zu finden: https://bit.ly/Maskenhelden
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