Mit der Vorsorgevollmacht für den Ernstfall gewappnet
„Wer im Alter oder nach einem Unfall plötzlich nicht mehr eigenständig entscheiden kann, braucht eine rechtliche Vertretung“, sagt Sabine Weiß, Rechtsexpertin bei der VZB. Die Vorsorgevollmacht ist neben Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht ein wichtiges Dokument der Vorsorge. Denn mit ihr können Menschen rechtsicher bestimmen, wer für sie im Notfall entscheiden soll. Weiß ergänzt: „Weder Ehepartner noch Kinder dürfen automatisch übernehmen, daher ist es sinnvoll, mit der Vollmacht vorzusorgen.“
Wer die Dokumente für den Notfall vorbereiten will, fragt sich häufig:
- Wodurch unterscheidet sich die Vollmacht von anderen Vorsorgedokumenten wie der Betreuungs- oder Patientenverfügung?
- Ist eine bestimmte Form notwendig und gibt es Vordrucke, die ich benutzen kann?
- Worauf muss ich beim Ausfüllen achten und wie halte ich Wünsche und Vorstellungen fest?
- Wo sollte ich die Vorsorgevollmacht aufbewahren?
Auf diese und weitere Fragen gibt der kostenlose Online-Vortrag „Wissenswertes zur Vorsorgevollmacht“ am Donnerstag, den 17. Dezember von 17.30 bis 18.30 Antwort. Teilnehmer:innen erhalten die nötigen Informationen, um eine Vorsorgevollmacht selbst verfassen zu können und können zudem eigene Fragen mitbringen.
Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Interessierte unter https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/gesundheit-pflege/fuer-den-ernstfall-gewappnet-wissenswertes-zur-vorsorgevollmacht-54095.
Der Vortrag wird angeboten im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de
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