Sport

Mit Online-Sport durch die Krise

Insbesondere während der Corona-Pandemie werden digitale Sportangebote immer wichtiger. In diesem Zusammenhang hat das Bayerische Sportministerium dem BLSV heute bestätigt: Online-Trainingsangebote dürfen in Sportstätten durchgeführt werden, wenn die Sportausübung in der Sportstätte allein durch den Trainer erfolgt und keine weiteren Personen an der Sportausübung vor Ort teilnehmen.

Die Möglichkeiten, während des Lockdowns Sport zu treiben, sind aktuell sehr begrenzt: Sport und Bewegung an der frischen Luft sind ausschließlich allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 der 10. BayIfSMV untersagt. Um in dieser schwierigen Zeit dennoch sportlich aktiv und fit zu bleiben, greifen die bayerischen Sportvereine vermehrt auf kreative Online-Trainingsangebote zurück. In diesem Kontext wurde in den vergangenen Tagen eine Frage von Sportvereinen vermehrt an das Service-Center des BLSV gerichtet: „Dürfen Vereine Online-Trainingsangebote in ihren Sportstätten durchführen und diese von dort live oder als Aufzeichnung übertragen?“

Die Antwort auf diese Frage, die den BLSV heute aus dem Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration erreichte, stellt klar: Die Nutzung sämtlicher Sportstätten zum Zwecke des Online-Trainings per Videokonferenz ist zulässig, insofern die Sportausübung in der Sportstätte allein durch den Trainer erfolgt und keine weiteren Personen an der Sportausübung vor Ort teilnehmen.

BLSV-Präsident Jörg Ammon freut sich über dieses positive Signal für die bayerischen Sportvereine: „Diese Rückmeldung aus dem Bayerischen Sportministerium ist eine gute Nachricht für unsere Sportvereine. Neben dem Sport an der frischen Luft leisten insbesondere Online-Trainingsangebote einen wichtigen Beitrag, diese schwierige Phase der Corona-Pandemie zu überstehen. Hierbei haben unsere Sportvereine für ihre Sportlerinnen und Sportler unglaublich viel Kreativität beweisen.“

Zusammen aus der Krise: Kreative Angebote zum #Zamfitbleim

Um auch zuhause weiter fit zu bleiben, hat der BLSV bereits zum ersten Lockdown eine Aktion für alle Sportlerinnen und Sportler in Bayern auf den Weg gebracht. Unter dem Hashtag #Zamfitbleim ruft der BLSV weiterhin dazu auf, von zuhause aus aktiv zu bleiben. Die Kampagne hat sich durch die aktive Mitwirkung der BLSV-Vereine großartig entwickelt – die Gemeinschaft des Sports setzt hier gerade in Krisenzeiten starke Zeichen an alle. Auf dem offiziellen YouTube-Kanal „BLSV TV“ wurde hierfür eine Playlist mit bereits jetzt rund 400 großartigen Vereinsvideos eingestellt – made in Bavaria.

Link zur #Zamfitbleim-Playlist auf dem YouTube-Kanal „BLSV TV“:

https://bit.ly/Youtube_Playlist_Zamfitbleim

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerischer Landes-Sportverband e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
Telefon: +49 (89) 15702-0
Telefax: +49 (89) 15702-444
http://www.blsv.de

Ansprechpartner:
Stabsstelle Verbandskommunikation
E-Mail: presse@blsv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel