Medien

Negativer Test zum Schutz der Heimbewohner

Wie die Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises mitteilt, ist ab sofort der Besuch von Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen nur noch mit aktuellem negativem Antigen- oder PCR-Test erlaubt. Die vorgelegten Testergebnisse dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Aufgrund des momentan hohen Infektionsgeschehens ist diese Auflage nötig, um die Bewohner der Einrichtungen vor einer Covid-19-Infektion zu schützen und das Gesundheitssystem zu entlasten. Es gilt, das Virus nicht in die Einrichtungen einzuschleppen, dabei sollen die umfangreichen Testungen der Besucher helfen.

Entsprechend dem Präventions- und Eskalationskonzept des Landes Hessen, das Maßnahmen wie diese vorsieht, müssen auch die Alten- und Pflegeheime im Kreisgebiet diese Vorgaben zum Schutz ihrer Bewohnerinnen und Bewohner umsetzen.

Ohne einen solchen negativen Corona-Test sind die Heimleitung und die dort tätigen Pflegekräfte verpflichtet, unter Verweis auf das Hausrecht, den Besuch nicht zu gestatten. Für Einrichtungen, in denen bereits Corona-Fälle aufgetreten sind, gilt ein allgemeines Betretungsverbot.

Besucherinnen und Besucher können sich über ihre Hausärzte oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) vor einem Besuch testen lassen. Außerdem bieten einige Einrichtungen Testungen für Besucher an.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de

Ansprechpartner:
Christian Lips
Redakteur in der Pressestelle
Telefon: +49 (6641) 977-272
E-Mail: Christian.Lips@vogelsbergkreis.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel