Negativer Test zum Schutz der Heimbewohner
Entsprechend dem Präventions- und Eskalationskonzept des Landes Hessen, das Maßnahmen wie diese vorsieht, müssen auch die Alten- und Pflegeheime im Kreisgebiet diese Vorgaben zum Schutz ihrer Bewohnerinnen und Bewohner umsetzen.
Ohne einen solchen negativen Corona-Test sind die Heimleitung und die dort tätigen Pflegekräfte verpflichtet, unter Verweis auf das Hausrecht, den Besuch nicht zu gestatten. Für Einrichtungen, in denen bereits Corona-Fälle aufgetreten sind, gilt ein allgemeines Betretungsverbot.
Besucherinnen und Besucher können sich über ihre Hausärzte oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) vor einem Besuch testen lassen. Außerdem bieten einige Einrichtungen Testungen für Besucher an.
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