Neues Steuergesetz zur Entlastung des Ehrenamts
„Die Corona-Pandemie mit ihren Folgen für unsere Vereine und Sportfachverbände wird uns auch im kommenden Jahr noch beschäftigen. Daher sind steuerliche Erleichterungen in der aktuellen Situation überlebenswichtig und ein echter Schub für unser Ehrenamt“, kommentierte Präsidiumsmitglied Udo Egleder nach dem BLSV-Verbandsausschuss im November die angekündigten Erleichterungen für das Ehrenamt im Rahmen eines neuen Steuergesetzes. Dieses wurde jetzt durch den Bundestag verabschiedet und beinhaltet eine deutliche Stärkung des gemeinnützigen Sektors.
So wird im Rahmen des neuen Steuergesetzes unter anderem der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro erhöht. Ebenso wird die Grenze für den vereinfachten Nachweis von Zuwendungsbestätigungen (sog. „Spendenquittungen“) von 200 auf 300 Euro erhöht. Dies beinhaltet, dass für die steuerliche Anerkennung der Kontoauszug beim Spender als Beleg ausreichend ist. Darüber hinaus wird die Besteuerungsfreigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 auf 45.000 Euro erhöht.
BLSV-Präsident Jörg Ammon: „In dieser schwierigen Zeit, in der unsere Sportlerinnen und Sportler ihre Leidenschaft nur eingeschränkt ausüben können, sind Erleichterungen für das Ehrenamt umso wichtiger. Das neue Steuergesetz leistet hier einen großen Beitrag, ich bedanke mich im Namen unseres Verbands bei der Politik für diesen wichtigen Schritt. Für diese sehr erfreulichen Entwicklungen setzen wir uns als BLSV seit Langem ein und werden das auch zukünftig tun.“
BLSV-Initiativen zur Stärkung des Ehrenamts
Flankierend zu den steuerlichen Erleichterungen setzt sich der BLSV auch mit eigenen Initiativen für das Ehrenamt ein. Hierzu gehören Projekte wie ein spezielles Mentoring-Programm zur Förderung des ehrenamtlichen Nachwuchses oder der BLSV-Ehrenamtspreis, den der Verband in jedem Jahr unter der Schirmherrschaft des Bayerischen Sozialministeriums veranstaltet. In die Zukunft weist außerdem die kostenlose digitale Plattform BLSVdigital, über die Sportvereine ihr Vereinsmanagement entscheidend vereinfachen und optimieren können.
Am 26. Januar, 2. Februar und 11. Februar 2021 finden jeweils um 18:30 Uhr kostenlose „BLSV direkt“ Online-Veranstaltungen zu den Neuregelungen statt, diese können über das BLSV-QualiNet unter www.blsv-qualinet.de gebucht werden (Stichwort „direkt“).
Mehr Informationen gibt es im BLSV Service-Center unter der Tel. 089/15702-400 sowie unter der Mailadresse service@blsv.de.
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