NEUSTART KULTUR & Initiative Musik: Förderung für 393 Projekte von Musiker*innen und ihren Partnerunternehmen bewilligt
- Initiative Musik bewilligt in der 52. Förderrunde Projekte mit einem Fördervolumen von 6 Millionen Euro
- NEUSTART KULTUR ermöglicht die Anhebung des Förderanteils
- Anträge für die 53. Runde können bis zum 26. Januar 2021 gestellt werden, Antragsberatung startet am 4. Januar 2021
In der 52. Runde der Künstler*innenförderung unterstützt die Initiative Musik 393 Solokünstler*innen und Bands mit insgesamt 6 Millionen Euro. Dies ist gleichzeitig die zweite Runde, für die über NEUSTART KULTUR zusätzliche Gelder bereitgestellt werden.
Die von der Jury ausgewählten Projekte stehen für ein breites Spektrum aus allen Genres der Popularmusik bis hin zu experimenteller Musik oder Jazz. Unterstützt werden dabei insbesondere Newcomer*innen aus dem gesamten Bundesgebiet. Eine Bewilligung von der zentralen Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft erhalten zum Beispiel die in Stuhr in Niedersachsen lebende Rapperin Awa Khiwe, der Pop-Act Shelter Boy aus Dresden in Sachsen oder Girlwoman aus Bielefeld in Nordrhein-Westfalen.
Ina Keßler, Geschäftsführerin der Initiative Musik: „Wir haben in der aktuellen Förderrunde 2.000 Bewerbungen erhalten, also über zehnmal so viel, wie in den sonstigen Runden. Das zeigt den massiven Bedarf, der durch die Corona-Pandemie entstanden ist. Durch die NEUSTART-KULTUR-Mittel konnten wir so viele Anträge wie noch nie zuvor bewilligen. Die Kreativität und Entschlossenheit, mit der die Musikerinnen und Musiker gemeinsam mit den Partnerunternehmen mit der Ausnahmesituation umgehen und neue Musikproduktionen anschieben, sind beeindruckend.“
Im Rahmen des von Kulturstaatsministerin Monika Grütters initiierten Rettungs- und Zukunftsprogramms für den Kulturbereich stellte die Bundesregierung für die 51. und 52. Förderrunde der Künstler*innenförderung insgesamt 10 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Zusätzlich wurden die Förderbedingungen angepasst. Insbesondere der Eigenanteil, den Künstler*innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen aufbringen müssen, wurde in den beiden NEUSTART-KULTUR-Förderrunden deutlich gesenkt.
Der Kölner Musikmanager Oliver von Felbert berichtet als Vorsitzender der Jury Künstler*innenförderung von den besonderen Herausforderungen der aktuellen Förderrunde: „Die über 2.000 Anträge haben uns die Notlage in ihrer ganzen Brutalität vor Augen geführt und uns als Jury vor eine Mammutaufgabe gestellt. Um dieser besonderen Verantwortung gerecht zu werden und alle Anträge kompetent und gewissenhaft zu prüfen, wurde die Auswahlkommission mit Joe Chialo, Mike Heisel, Birgit Böcher und Geoffrey Vasseur um vier Personen erweitert. Nur so konnten wir das enorme Arbeitsvolumen bewältigen. Wir freuen uns fast 400 vielversprechende und spannende Projekte unterstützen zu können, die 2021 dringend gebraucht werden.“
Die Initiative Musik fördert seit 2008 mit dem Programm Künstler*innenförderung Musiker*innen und Musikunternehmen aus Deutschland. Zahlreiche Solokünstler*innen und Bands konnten mit der finanziellen Unterstützung bereits wunderbare Musikprojekte realisieren und sich am deutschen und in internationalen Musikmärkten erfolgreich positionieren. Die Projektmittel stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Verfügung. Die Initiative Musik wird getragen von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und dem Deutschen Musikrat sowie finanziell unterstützt von GVL und GEMA.
Der Abgabeschluss für Anträge zur 53. Förderrunde ist der 26. Januar 2021.
Die Initiative Musik gGmbH ist die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft. Sie unterstützt die Präsentation, Verbreitung und den Export von Musik aus Deutschland. Schwerpunkte der Programme und Projekte sind die Förderung von musikalischem Nachwuchs, Musiker*innen mit Migrationsgeschichte sowie Livemusikclubs. Die Initiative Musik wird getragen von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und dem Deutschen Musikrat sowie finanziell unterstützt von GVL und GEMA. Fördergeber sind u.a. die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Auswärtige Amt.
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