Ausbildung / Jobs

Reform des Verpackungsgesetzes: IHK befürchtet Mehrkosten und zunehmende Bürokratie

Die IHK Saarland spricht sich nachdrücklich gegen eine Ausweitung von Registrierungspflichten auf sogenannte Serviceverpackungen aus, wovon besonders kleinere Händler und Gastronomen negativ betroffen wären. „Das deutsche Verpackungsgesetz wird für die Unternehmen immer komplizierter und kostenträchtiger. Schlimmstenfalls könnte es sogar zur Abmahnfalle für den Handel und die Gastronomie werden“, erklärte IHK-Geschäftsführer Dr. Carsten Meier mit Blick auf die vor Kurzem von Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgestellte Reform des Verpackungsgesetzes.

Die IHK hatte daraufhin Gastronomie- und Handelsunternehmen zu den potenziellen Auswirkungen einer Verschärfung der Registrierungspflichten befragt. Darin äußerten die Betriebe ihre Sorge vor mehr Bürokratie und zusätzlichen finanziellen Belastungen. Nicht mehr, sondern weniger Bürokratie müsse das Gebot der Stunde lauten, so der übereinstimmende Tenor der Unternehmer.

Um zu gewährleisten, dass Verpackungen am Dualen System beteiligt werden, müssen Unternehmen, die Waren verpacken, im Verpackungsregister eingetragen sein. Ausgenommen davon waren bisher sogenannte Serviceverpackungen, die erst dort mit Ware befüllt werden, wo sie an den Verbraucher abgegeben werden. Unternehmen im Endkundengeschäft, die Serviceverpackungen verwenden, konnten diese aus dem Verpackungsgesetz resultierenden Pflichten bislang auf den Lieferanten der Verpackung abwälzen. Nach dem Gesetzentwurf soll nun eine Registrierungspflicht auch für die Nutzung von Serviceverpackungen gelten.

Erleichterungen für Serviceverpackungen beibehalten

Die IHK weist darauf hin, dass viele Gastronomen seit Beginn der Corona-Krise auf Lieferservice und Take away umgestellt haben. Etliche von ihnen nutzen erstmals Tragetaschen, Coffee-to-go-Becher oder Imbiss-Einweggeschirr, um ihren Kunden auch während der Phase des Teil-Lockdowns einen zusätzlichen Service anbieten und einen Teil des ursprünglichen Umsatzes noch retten zu können. Meier: „Das Gesetz kommt angesichts der ohnehin schon schwierigen Lage der Betriebe zur Unzeit.“ Doch nicht nur der Zeitpunkt ist aus Sicht der IHK als kritisch anzusehen, sondern auch die Breitenwirkung. „Es ist völlig unverhältnismäßig, dass sich künftig jede Imbissbude im Register eintragen und gegebenenfalls sogar selbst einen Lizenzierungsvertrag mit einem Dualen System abschließen muss. Wir appellieren daher an die Politik, an den bisherigen Erleichterungen für Serviceverpackungen festzuhalten“, so Meier.

Kritisch sieht die IHK zudem die geplante Verpflichtung zur Einführung von Mehrweg-Geschirr. Sie träfe alle Cafés und Restaurants, die Speisen oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen. Eine derartige Regel würde den finanziellen Aufwand für die Branche zusätzlich erhöhen. Darüber hinaus ist die ökologische Vorteilhaftigkeit unter Betrachtung des gesamten Produktlebenszyklus nicht zweifelsfrei erwiesen. Die IHK spricht sich stattdessen dafür aus, in einem ersten Schritt finanzielle Anreize für die Einführung von Mehrwegverpackungen zu bieten und diese zu evaluieren, bevor Unternehmen per Gesetz zu derartigen Maßnahmen verpflichtet werden.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de

Ansprechpartner:
Nicole Schneider-Brennecke
IHK Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Telefon: +49 (681) 9520-330
Fax: +49 (681) 9520-388
E-Mail: nicole.schneider-brennecke@saarland.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel