Gesundheit & Medizin

Rückschlag bei der Prostatakrebs-Früherkennung: Deutsche Gesellschaft für Urologie kritisiert G-BA-Entscheidung gegen PSA-Test als Kassenleistung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am heutigen 17. Dezember 2020 gegen den PSA-Test als Kassenleistung entschieden: Anders als von der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) empfohlen, wird die Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA) nicht Teil der gesetzlichen Prostatakrebs-Früherkennung, sondern bleibt weiterhin eine Selbstzahlerleistung. Die DGU bedauert diese Entscheidung und kritisiert sie als großen Rückschlag bei der Früherkennung des häufigsten Malignoms des Mannes. In der jahrzehntelangen kontrovers geführten Debatte um die Bestimmung des prostataspezifisches Antigens (PSA) hatte sich die Fachgesellschaft stringent für den PSA-Test als unverzichtbaren Baustein der Prostatakrebs-Früherkennung ausgesprochen und mit der ärztlichen S3-Leitlinie „Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms“ sowie der entsprechenden Patientenleitlinie einen, dem jeweiligen Wissensstand angepassten, Leitfaden für die Früherkennung etabliert. In dem gesundheitspolitischen Bewertungsprozess der letzten zwei Jahre hat die DGU Verantwortung übernommen und ihre wissenschaftliche Position im Schulterschluss mit zahlreichen hochkarätigen Institutionen und nationalen wie internationalen Fachgesellschaften sowie dem Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe (BPS) nachdrücklich in die Entscheidungsgremien eingebracht.

Diese Position hat der G-BA nun ignoriert. „Die DGU hält es für eine folgenschwere Fehlentscheidung zum Nachteil der Patienten, dass die gesetzlich geregelte Früherkennung des Prostatakarzinoms, wider die Empfehlungen einer großen wissenschaftlichen Allianz, auch künftig ausschließlich über die digital-rektale Untersuchung erfolgt“, kommentiert DGU-Generalsekretär und Sprecher des Vorstands Prof. Dr. med Maurice Stephan Michel den heute bekanntgegebenen Beschluss des G-BA. „Damit wurde eine bisher einmalige Chance vertan, die Prostatakrebs-Früherkennung nach dem Stand zeitgemäßer Diagnostik zu verbessern.“ Auch mit Blick auf das lange etablierte Mammografie-Screening der Frau werde eine gesundheitspolitisch unausgewogene Versorgung der Geschlechter fortgesetzt.

Mit jährlich rund 60.000 Neuerkrankungen ist das Prostatakarzinom die häufigste Krebserkrankung des Mannes in Deutschland; etwa 14.000 Männer sterben pro Jahr an den Folgen eines Prostatakarzinoms. 

In seinem Beschluss zur „Bewertung des Prostatakrebs-Screenings mittels Bestimmung des PSA“ schließt sich der G-BA der Bewertung des Abschlussberichts des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) an. Laut heutiger Pressemitteilung des G-BA komme es beim Einsatz des Screenings in der Früherkennung zu einer hohen Anzahl von falsch-positiven Ergebnissen und zu Überdiagnosen, d. h. es werden Prostatakarzinome entdeckt, die etwa aufgrund eines sehr langsamen Wachstums bei älteren Männern eigentlich nicht hätten behandelt werden müssen. Diese Nutzen-Schaden-Bilanz hätte auch dann Bestand, wenn es in einzelnen Fällen Vorteile – frühes Erkennen von bösartigen Tumoren, verzögertes Fortschreiten der Krankheit sowie weniger Todesfälle durch den Krebs – gibt, so der G-BA.

Dieser Bewertung widerspricht die DGU vehement. „Wie in unseren Stellungnahmen, die wir in das Bewertungsverfahren eingebracht haben, bleibt zu betonen, dass es bei der Bestimmung des PSA-Werts nicht um eine systematische, rein altersbezogene Reihenuntersuchung geht, wie es der bedauerlicherweise verwendete Begriff Screening impliziert, sondern um einen wesentlichen Grundstein für eine risikoadaptierte, individualisierte Prostatakarzinom-Früherkennung im Sinne einer nicht organisierten, opportunistischen Früherkennung nach leitliniengerechter Aufklärung mit partizipativer Risiko-Nutzenabwägung durch den Urologen. Ebendieses individuelle Vorgehen und die gemeinsame Entscheidung von qualifiziertem Urologen und Patient führen zu einem differenzierten Einsatz der PSA-Bestimmung, der falsch-positive Befunde sowie Überdiagnosen und -therapien auf ein in der Onkologie vertretbares Maß minimiert“, erklärt DGU-Präsident Prof. Dr. med. Arnulf Stenzl. Außerdem lasse der G-BA bei seiner Bewertung den vermehrten Einsatz der aktiven Überwachung beim Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil unberücksichtigt.

Unbenommen von der Entscheidung des G-BA gegen die Erstattungsfähigkeit des PSA-Tests in der Gesetzlichen Krankenversicherung bleibt der medizinische Nutzen des risikoadaptiert eingesetzten PSA-Tests als Baustein der Prostatakarzinom-Früherkennung unbestritten. Es steht jedem einzelnen Patienten frei, sich hierüber bei einem Facharzt/einer Fachärztin für Urologie zu informieren und nach ergebnisoffener Beratung für eine PSA-Bestimmung zu entscheiden. „Mithilfe dieses Bausteins und weiterer Parameter ist es möglich, klinisch relevante Karzinome zu identifizieren, die behandelt werden sollten, um das Risiko zu verringern, an einem metastasierten Prostatakarzinom zu versterben“, hält Prof. Michel fest. Die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. werde bei der Aufklärung über die Früherkennung des häufigsten Karzinoms des Mannes nicht nachlassen und auch ihre Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe (BPS) weiter intensivieren, um dem negativen Effekt des G-BA-Beschlusses auf die Prostatakrebs-Früherkennung in Deutschland entgegenzuwirken.

Die aktuelle G-BA-Entscheidung steht am Ende eines zweijährigen Entscheidungsprozesses, der durch einen Antrag der Patientenvertretung im G-BA, namentlich dem BPS vom 29.10.2018, initiiert wurde.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V.
Homberger Str. 5
40474 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 49416783
Telefax: +49 (211) 494498
http://www.urologenportal.de

Ansprechpartner:
Bettina-C. Wahlers
Telefon: +49 (40) 791405-60
E-Mail: pressestelle@urologenportal.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel