Mobile & Verkehr

Schadenrückkauf und Autoversicherungen

In diesen Tagen verschicken die Kfz-Versicherungen ihre Mitteilungen über die Höhe der Kfz-Versicherungsprämien für 2021. Bei manchem Autofahrer ruft sie Stirnrunzeln und sogar Unmut über eine Erhöhung hervor, vor allem dann, wenn im laufenden Jahr ein selbstverschuldeter Schaden zu beklagen war. Folge: In der Kfz-Schadenfreiheitsklasse wird man zurückgestuft und die Kfz-Prämien steigen in den Folgejahren.

Es besteht jedoch eine Möglichkeit dies zu vermeiden und seine Beiträge wieder auf das ursprüngliche Niveau zu senken, wenn man den bereits regulierten Schaden der Versicherung erstattet. "In der Regel informieren die Kfz-Versicherer bei Schadenshöhen von 500 bis 1.000 Euro automatisch ihre Kunden über die Höhe der geleisteten Schadenszahlungen", sagt Sabine Mayer-Paris, Vorsitzende des Bezirks Stuttgart im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). "Bei diesen Schadenshöhen ist eine Rückzahlung fast immer sinnvoll, weil die Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse in den Folgejahren meistens viel mehr kostet. Aber auch bei Schadenshöhen von 1.000 bis zu 1.500 Euro sollte man die Rückzahlung ernsthaft prüfen."

Allerdings benachrichtigen längst nicht alle Versicherer von selbst bei Schäden über 500 Euro. Deshalb raten Versicherungskaufleute: Wer bisher noch keine Mitteilung erhalten hat, sollte diese Information jetzt bei seinem Versicherer anfordern, falls eine Schadensregulierung in diesem Jahr stattfand. Dann erst wird die Sechsmonatsfrist zur Rückzahlung in Gang gesetzt und Kunden haben genügend Zeit, um die alternative Selbstzahlung in Ruhe mit Ihrem Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter vor Ort zu prüfen. So kann mit relativ wenig Aufwand viel erreicht werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BVK e.V. Bezirksverband Stuttgart c/o Sabine Mayer-Paris
Robert-Koch-Str. 14
70563 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 219520-11
Telefax: +49 (7194) 911688
https://www.bvk.de/

Ansprechpartner:
Sabine Mayer-Paris
Telefon: +49 (711) 219 520 11
E-Mail: bvkstuttgart_mayerparis@mayer-paris.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel