Schweinemast in Stolpen läuft mit veralteter DDR-Genehmigung
Der Schweinegestank in Stolpen hat damit durch das Landratsamt Pirna vermeintlich eine neue Rechtsgrundlage erhalten – nach 30 Jahren bundesdeutschem Immissionsschutzrecht jetzt wieder altes DDR-Baurecht. Drei Jahre wurde die Anlage nicht betrieben und kann deswegen die jetzigen umweltrechtlichen Regelungen nicht einhalten. Der Antrag auf Verlängerung der Genehmigung wurde abgelehnt. Trotzdem wird die Anlage aber bis zum heutigen Tag vor den Augen des Landratsamtes Pirna weiter betrieben – jetzt als Ferkelmastanlage mit fast 5.000 Ferkeln.
Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen: „Die alte DDR-Genehmigung reicht nicht – der Betrieb ist in der jetzigen Form umweltrechtswidrig.“ Die Bürgerinitiative „Keine Schweinemastanlage in Stolpen“ und der BUND Sachsen machen sich seit 2019 gemeinsam gegen das unrechtmäßige Betreiben der Mastanlage stark.
Den Schaden tragen weiterhin Anwohner, Tiere und Umwelt. Das Landratsamt wartet ab – es müsse nach eigenem Bekunden den rechtlich geschützten und grundrechtlichen Anspruch des Betreibers auf Ausübung seines Gewerbes gewährleisten. Die Vermeidung von Geruchsbelästigungen für die Anwohner und anderer negativer Umweltauswirkungen spielten vermutlich zum damaligen Zeitpunkt für den Bau der Anlage keine Rolle. Auch heute hat ein solcher Rechtsanspruch der Anwohner – jetzt aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz – beim Landratsamt Pirna offensichtlich keinen hohen Stellenwert. Der einzuhaltende sogenannte 10%-Wert nach der Geruchs-Immissionsrichtlinie für das Wohngebiet Bahnhofsiedlung, der das BImSchG konkretisiert, ist weiter überschritten – und das sogar nach eigenen Berechnungen vom Landratsamt.
Die Bürgerinitiative hat sich in dieser Sache erneut mit einer Petition an den Sächsischen Landtag gewandt.
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