Bauen & Wohnen

Unsichere Zukunft bei Versorgung mit Kabel- und Breitbandanschlüssen

Die von der Bundesregierung heute beschlossene Novellierung des Telekommunikationsgesetzes stellt Millionen Mieter und Vermieter vor massive Probleme. Zu dieser Einschätzung kommt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Wenn die Umlagefähigkeit der Kosten eines Kabelvertrages gestrichen wird, brauchen wir ein Sonderkündigungsrecht für Eigentümer. Diese müssen sich dann schnell sowohl von einer langfristigen Vertragsbindung gegenüber dem Kabel- oder Breitbandanbieter als auch gegenüber dem Mieter bezüglich des Kabel- oder Breitbandangebots lösen können“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll mit dem Gesetzentwurf der Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt intensiviert und der Verbraucherschutz gestärkt werden. Deshalb sieht der Entwurf vor, dass die Kosten des vom Vermieter für alle Mieter eines Hauses gemeinsam abgeschlossenen Kabel- und Breitbandvertrages nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden können. „Bisher hat die Regierung es versäumt, die Vermieter parallel von ihrer Pflicht zu entbinden, ihren Mietern entsprechende Angebote machen zu müssen. Zudem sind Vermieter über viele Jahre an Verträge mit Kabel- oder Breitbandanbietern gebunden. Verbraucherschutz bedeutet nicht, vermietende Privatpersonen auf diesen Kosten sitzen zu lassen“, unterstrich Warnecke. Die über neun Millionen Eigentumswohnungen in Wohnungseigentumsgemeinschaften habe die Bundesregierung bei dem Entwurf gänzlich vergessen, denn die Änderungen im Sinne des Verbraucherschutzes wirkten sich nur im Mietverhältnis aus, so Warnecke.

Er wies zudem darauf hin, dass die Regierungspläne die TV-Versorgung einiger Teile der Bevölkerung gefährde. Bislang werden zum Beispiel für Hartz-IV-Bezieher die Grundgebühren für die Kabelversorgung vom Staat übernommen. „Wird die Umlagefähigkeit gestrichen, müssten diese Menschen die Kosten selbst tragen. Viele würden in der Realität wohl vom Zugang zu Medien abgeschnitten. Das ist weniger und nicht mehr Verbraucherschutz“, resümierte Warnecke.

Über den Haus & Grund Deutschland e.V.

Haus & Grund ist mit rund 900.000 Mitgliedern der mit Abstand größte Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Zentralverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und 867 Ortsvereine. Die privaten Immobilieneigentümer verfügen über 80,6 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 66 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76 Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Haus & Grund Deutschland e.V.
Mohrenstraße 33
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 20216-0
Telefax: +49 (30) 20216-555
http://www.haus-und-grund.net

Ansprechpartner:
Alexander Wiech
Leiter Kommunikation
Telefon: +49 (30) 20216-508
Fax: +49 (30) 20216-555
E-Mail: wiech@hausundgrund.de
Sylvia Marggraff
Haus & Grund Deutschland e. V.
Telefon: +49 (30) 20216-308
Fax: +49 (30) 20216-577308
E-Mail: marggraff@hausundgrund.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel