VAUNET begrüßt die im Digital Services Act und Digital Markets Act angestrebte Plattformregulierung
Der vor allem für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Medienindustrie entscheidende Digital Markets Act (DMA) zielt darauf ab, den Missbrauch von „Marktmacht“ durch digitale Gatekeeper zu verhindern. Durch sog. Ex-ante-Verpflichtungen sollen bestimmte marktschädliche Verhaltensweisen schon im Vorfeld reduziert werden.
Claus Grewenig, Vorsitzender des Fachbereichs Fernsehen und Multimedia beim VAUNET und Bereichsleiter Medienpolitik bei der Mediengruppe RTL Deutschland: „Der DMA adressiert die wichtigen Themen der Plattformlogiken und ihrer Folgen bei Gatekeepern: Zugang zu Daten, Nutzungsmessung oder Maßnahmen gegen Selbstbevorzugung sind wichtige Instrumente zur Erreichung fairer Wettbewerbsbedingungen. Es ist richtig, Bottlenecks zwischen Medienangeboten und ihren Nutzern oder sogar die Kontrolle des gesamten Wertschöpfungssystems durch ´zentrale Plattformdienste´ einzuschränken und dies durch ein System von Ge- und Verboten abzusichern.“
Im Verhältnis zu den Maßnahmen des nationalen Wettbewerbsrechts müssen im weiteren Verfahren die Handlungsspielräume der Mitgliedstaaten, ebenso wie bei der nationalen Vielfaltssicherung im Medienbereich, im Sinne einer effektiven Durchsetzung erhalten bleiben.
Der Digital Services Act ist ebenfalls von großer Bedeutung für die deutschen Medienunternehmen. Er soll den EU-Binnenmarkt stärken, Verantwortlichkeiten von digitalen Plattformen klären, neue Maßstäbe für Content-Moderation aufstellen und Transparenz bei Onlinewerbung schaffen.
Claus Grewenig: „Das Konzept neuer risikobasierter Maßnahmen für Plattformen sowie Vorgaben zu mehr Transparenz sind eine gute Basis für die weiteren Verhandlungen. Ein wirklich großer Wurf für ein angepasstes Haftungsregime vor allem bei illegalen Inhalten wie zum Beispiel Piraterie ist hingegen nicht ausreichend gelungen und lässt die notwendige Konsequenz vermissen. Hier sind weitere deutliche Schritte nötig, um den Erfolg der Maßnahmen nicht ausschließlich vom Vollzug und den neu angelegten kooperativen Aufsichtsstrukturen abhängig zu machen.“
Vor dem Hintergrund der Gefahren durch politische Werbung oder gezielte Desinformation seien Regelungen zu mehr Transparenz bei Onlinewerbung und bei Algorithmen der großen Online-Plattformen nachvollziehbar, so VAUNET. Die neuen Vorschriften sollten allerdings auch mögliche Auswirkungen auf die Refinanzierung von journalistisch-redaktionellen Medienangeboten im Blick behalten. Dies gilt insbesondere für das nun anstehende parlamentarische Verfahren.
VAUNET ist der Spitzenverband der privaten audiovisuellen Medien in Deutschland. Unter VAUNET – Verband Privater Medien e.V. firmiert seit dem 21. Mai 2018 der vormalige VPRT (Verband Privater Rundfunk und Telemedien) mit Sitz in Berlin und einem Büro in Brüssel. Zu den vielfältigen Geschäftsfeldern der rund 150 Mitglieder gehören TV-, Radio-, Web- und Streamingangebote.
Die Verbandsarbeit richtet sich an der konvergenten Entwicklung der Märkte für audiovisuelle Medien aus und gestaltet auf nationaler wie europäischer Ebene die Rahmenbedingungen aktiv mit. Der Wirtschaftsverband hat zum Ziel, Akzeptanz für die politischen und wirtschaftlichen Anliegen der audiovisuellen Medien zu schaffen sowie die große gesellschaftspolitische und kulturelle Bedeutung der Branche im digitalen Zeitalter ins Bewusstsein zu rücken.
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