Verbraucher & Recht

Volle Beitragsgarantie wird abgeschafft

Kunden von Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen stehen düstere Zeiten bevor, die Krise der Branche wird sich schon bald deutlich verschärfen: Zu diesem Ergebnis kommen aktuell die Analysten der Verbraucherrechtskanzlei Decker & Böse in Köln. Die Anwälte raten, für die Altersvorsorge keine neuen Verträge mehr abzuschließen und bei bestehenden Verträgen das Widerrufsrecht zu prüfen – per Widerruf sei die Rendite oft größer als bei Kündigung oder Vertragsfortführung.

Anlass für die Warnung: Deutschlands größter Lebensversicherer, die Allianz Leben, hat vor kurzem bekanntgegeben, ab nächstem Jahr die volle Beitragsgarantie abzuschaffen. Bislang konnten Kunden damit rechnen, zumindest alle eingezahlten Beiträge bei Ablauf der Ansparphase ausgezahlt zu bekommen. „Das war immer ein extrem wichtiges Verkaufsargument und hat Millionen Menschen verführt“, sagt Rechtsanwalt Ulf Böse, Partner und Versicherungsexperte bei Decker & Böse. „Dass dieses Verkaufsargument nun aus der Hand gegeben wird, zeigt für uns vor allem eins: Selbst beim Branchenprimus Allianz muss die Verzweiflung mittlerweile groß sein.“  Die Verbraucheranwälte wie auch Verbraucherschützer erwarten, dass wie üblich die gesamte Branche dem Beispiel der Allianz folgen wird.

Warnung vor Neuabschlüssen in letzter Minute

Die Anwälte von Decker & Böse befürchten, dass die bislang noch mögliche Beitragsgarantie von den Versicherungsvertrieben in diesem Jahr dazu genutzt wird, noch schnell Kapital-Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen zu verkaufen. Solche Last-Minute-Aktionen vor Jahresende hat es immer wieder gegeben, wenn Steueränderungen bevorstanden oder der sogenannte "Garantiezins" vom Gesetzgeber gesenkt wurde. „Mit oder ohne Beitragsgarantie taugen die Policen nichts für die Altersvorsorge – erst recht nicht angesichts der Krise, die sich für die Lebensversicherer immer deutlicher abzeichnet und sogar zu Insolvenzen führen könnte“, sagt Ulf Böse.

Schon 2018 hatte das Bundesfinanzministerium Alarm geschlagen: Laut einem Bericht an den Finanzausschuss des Bundestages drohten schon damals 34 von 84 Lebensversicherern „mittel- bis langfristig finanzielle Schwierigkeiten“, und zwar wegen der Niedrigzinsphase. 

Denn: Als die Zinsen noch hoch waren, hatten die Lebensversicherer hohe Auszahlungen und Renten in Aussicht gestellt. Diese wurden zum Entsetzen der Kunden bereits zusammengestrichen, allerdings müssen in zahlreichen Verträgen noch sogenannte Garantiezinsen von bis zu vier Prozent gutgeschrieben werden – ein Zins, der mit typischen Zinsanlagen schon lange nicht mehr erwirtschaftet wird.

Corona als Krisenbeschleuniger

Mit der Coronakrise wird der Niedrigzins nach Einschätzung von Decker & Böse für lange Zeit zementiert. „Ein Krisenbeschleuniger wird sein, dass sich Verbraucher etwa wegen Kurzarbeit oder drohender Arbeitslosigkeit bei Neuabschlüssen zurückhalten werden. Der Totenschein für die Lebensversicherung ist aber, dass nun die volle Beitragsgarantie wegfällt – das wird erst recht Neukunden abschrecken“, so Rechtsanwalt Böse. Fehlt aber Neugeschäft, steigen die Kosten eines Lebensversicherers, was die Ertragslage weiter verschlechtert.

Kündigung? Mit Widerruf bessere Rendite 

Die ohnehin schon zusammengestrichenen Auszahlungsprognosen werden sich laut Decker & Böse noch weiter verschlechtern; selbst Garantiezinsen können verweigert werden oder im schlimmsten Fall endet ein Vertrag in der Auffanggesellschaft Protektor. Wer das Vertrauen in die Lebensversicherungen verloren hat oder an Kündigung denkt, weil er dringend Geld benötigt, sollte jedoch zuallererst einen Widerruf prüfen. Da bei einer Rückabwicklung nach Widerruf der Anspruch des Kunden anders berechnet wird, fällt die Auszahlung unter Umständen erheblich höher aus. 

Möglich ist der Widerruf aufgrund von Formfehlern in vielen Verträgen. Diese können sich beispielsweise daraus ergeben, dass der Versicherer eine zu kleine Schrift verwendet hat oder sich die Widerrufsbelehrung nicht deutlich genug vom Vertrag abhebt.

Im Schnitt 43 Prozent mehr mit Decker & Böse

Im Schnitt liegt der Gewinn durch Widerruf bei Decker & Böse bei circa 43 Prozent. Wie hoch der Gewinn im Einzelfall ausfällt, hängt davon ab, wie lange eingezahlt wurde und wie viel die Versicherung während der Laufzeit mit dem Kundengeld verdient hat. 

Ausführliche Informationen hierzu auf der Kanzlei-Sonderseite: https://www.db-anwaelte.de/versicherungsrecht/widerspruch-und-widerruf-lebensversicherung-und-rentenversicherung/  

Decker & Böse wird von Finanztip als Kanzlei für Widerrufe bei Lebensversicherungen empfohlen:
https://www.finanztip.de/lebensversicherung/lebensversicherung-widerrufen/  

Über die Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Decker & Böse ist eine der führenden Anwaltskanzleien für Verbraucherschutz und Massenschäden in Deutschland. Die Sozietät wurde 2015 von Ulf Böse und Markus Decker an ihrem heutigen Hauptstandort in Köln gegründet. Weitere Zweigstellen befinden sich in Berlin, Hannover, Hamburg, Frankfurt a. M., München und Stuttgart. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der insgesamt 150 Mitarbeiter gehören insbesondere Autokauf-Rückabwicklung sowie Schadensersatz im Rahmen des Abgasskandals, Diesel-Fahrverbot, Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen, Widerruf von Autokrediten, Leasingverträgen, Immobiliendarlehen und Konsumentenkrediten sowie Themen innerhalb des Verkehrs- und Arbeitsrechts.

Weitere Informationen finden Sie unter www.db-anwaelte.de.

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