Weitere Schutzmaßnahmen nötig
Dieser Schritt sei nötig, um besonders gefährdete Personen zu schützen und die Ausbreitung des Virus einzudämmen, teilt die Kreisverwaltung mit. Deshalb sei eine ab Mittwoch, 30. Dezember, geltende Allgemeinverfügung, die die 23 Alten- und Pflegeheime im Vogelsbergkreis betrifft, erlassen worden. Danach wird engen Angehörigen von Bewohnerinnen und Bewohnern untersagt, die Einrichtung zu betreten. Allerdings kann die Heimleitung – um ein Mindestmaß an sozialen Kontakten zu gewährleisten – aufgrund des Hausrechts entscheiden, inwieweit engen Angehörigen ein kurzer Besuch gestattet werden kann. Allerdings muss auch für solche Ausnahme-Besuche ein Coronatest (Antigen- oder PCR-Test) vorgelegt werden, der nicht älter als 24 Stunden ist.
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