Verbraucher & Recht

12 Wucherfälle – jeder hochproblematisch

Bei Wucher denken viele an Wohnungsmieten, Schlüsseldienste oder Inkassogebühren – nicht aber an Verbraucherkredite. „Dennoch gehört auch in diesem Bereich Wucher leider zum Alltag“, informiert Andrea Heyer Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Er kommt dabei nicht nur in einer Gestalt daher. „Wir haben Wucher bei Verbraucherdarlehen mit Restschuldversicherungen, bei Mini-und Kurzzeitkrediten, bei Baufinanzierungen, bei Kreditkartenkrediten oder auch bei Lohnsteuer-Krediten gesehen“, schildert Heyer die aktuelle Lage. Es wird seitens der Verbraucherzentrale Sachsen befürchtet, dass sich die Situation 2021 auf Grund der mit den durch die  Corona-Krise einhergehenden finanziellen Problemen der Verbraucher*innen, weiter verschlechtern wird. Auch Dispokredite mit Zinssätzen über 10 Prozent passen in dieses Bild. 

Im vergangenen Jahr hat die Verbraucherzentrale Sachsen aus den ihr bekannt gewordenen, verschiedenen und sich wiederholenden Sachverhalten zwölf Fälle als Wucher des Monats veröffentlicht. Jeder hätte es nun verdient, zum Wucher des Jahres gewählt zu werden. „Über 8.000 Euro für eine fragwürdige Restschuldversicherung, Effektivzinssätze für Kredite, die über 1.500 Prozent liegen oder Kreditvermittlungskosten, die mehr als 11 Prozent vom Nettokredit ausmachten, kennzeichnen diese Fälle“, informiert Heyer. So offenbart sich, wie schlecht es im Einzelnen um die verantwortliche Kreditvergabe im Alltag bestellt ist, zu welcher sich viele Banken freiwillig bekannt haben. In Folge dessen verwundert es nicht, dass die Veröffentlichungen auch auf Gegenwehr stießen. „So wollte die BNP Paribas S.A. (München) den Wucher des Monats April mit einer einstweiligen Verfügung unterbinden, blieb damit jedoch erfolglos“, freut sich Heyer. 

Die Verbraucherzentrale Sachsen, als eine der Mitbegründerinnen des vor genau drei Jahren gestarteten Bündnisses gegen Wucher, wird 2021 dem Kreditwucher noch stärker den Kampf ansagen. So soll es weitere Musterklagen gegen Banken geben, auch die Bankenaufsicht in die Pflicht genommen und Forderungen nach gesetzlichen Änderungen an die Politik adressiert werden.

Verbraucher*innen können gemeinsam mit dem Bündnis gegen Wucher gegen Missstände aktiv werden. Erster Schritt diesbezüglich ist, eine Überprüfung laufender Verbraucherdarlehen. „Im Rahmen unserer Kreditberatung suchen wir nach Lösungen, wie nach derzeitiger Rechtslage hohe Kreditkosten gesenkt werden können“, macht Heyer aufmerksam. Beratungstermine – derzeit am Telefon oder per E-Mail – können auf der Seite der Verbraucherzentrale Sachsen unter Terminvereinbarung gebucht werden.

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