Brexit: Sich bei der Palette keine Blöße geben
Nach einer Presseinformation des Bundesverbands Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung (HPE) e. V. vom 18. Januar 2021 erfüllen derzeit nur schätzungsweise die Hälfte der Holzpaletten die Vorgaben des ISPM 15-Regelwerks. Hintergrund der Regelung ist, dass Paletten im grenzüberschreitenden Verkehr frei von Holzschädlingen sein müssen, da die Einschleppung invasiver Arten Ökosysteme ernsthaft schädigen kann.
Bislang waren im Warenaustausch zwischen der EU und Großbritannien keine besonderen Regelungen zu beachten, nun hingegen müssen Holzpaletten den Vorgaben der ISPM 15 entsprechen. Peter Fischer, Geschäftsführer der Inka Paletten GmbH, rät Exporteuren dringend dazu, sich bei der Palettenfrage keine Blöße zu geben: „Sendungen auf nicht konformen Holzpaletten können an den Grenzen zurückgewiesen werden, was in den ohnehin überlasteten Terminals viel Ärger macht.“ Für Exporteure, die Pressholzpaletten von Inka einsetzen, ändert sich dagegen nichts: Die Paletten gelten als „processed wood“ und sind damit von den Bestimmungen der ISPM 15 ausgenommen. Weil nicht alle Beschäftigten in den Zollstationen mit diesen Regelungen vertraut sind, bietet die Inka Paletten GmbH unter www.inka-paletten.com individualisierbare Exportzertifikate für das Vereinigte Königreich zum Download an. „Formaljuristisch sind die Zertifikate nicht notwendig“, erklärt Peter Fischer. „Trotzdem sind die Papiere im Einzelfall hilfreich und können dazu beitragen, dass es bei der Zollabfertigung weniger zwickt.“
Die Inka Paletten GmbH ist einer der größten europäischen Hersteller von Einwegpaletten aus Pressholz. Neben dem Firmensitz im bayerischen Siegertsbrunn bei München hat die Inka Paletten GmbH Produktionsstandorte in den Niederlanden. Der Vertrieb erfolgt über ein flächendeckendes Händlernetz in Europa und weiteren Ländern weltweit. Die Firma Inka wurde 1878 als Sägewerk Inselkammer in Siegertsbrunn gegründet.
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