Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden: „Niemand soll allein sterben müssen!“
„Menschen sterben einsam in dieser Pandemie – das kann und darf nicht sein!“, klagt der Vorstand des BFP in einem Aufruf. Er empfinde es als menschenunwürdig und verantwortungslos, wenn Sterbenden ihr Wunsch nach Begleitung durch den ihnen vertrauten Seelsorger in Krankenhäusern, Altenheimen und Hospizeinrichtungen verwehrt werde. Deshalb der Aufruf: „Niemand soll allein sterben müssen. Niemand darf allein gelassen werden!“ Wenn Menschen gerade in dieser Phase seelsorgerliche Begleitung wollen, müsse das möglich sein.
Seelsorger bevorzugt impfen
Der BFP-Vorstand fordert die Verantwortlichen in Regierung und Verwaltung auf, für Regelungen zu sorgen, die den Zugang zu in seelsorgerlicher Not befindlichen Menschen ermöglichen. Menschen müssten im Sterbeprozess begleitet werden dürfen, um Schaden vom Einzelnen und der ganzen Gesellschaft abzuwenden. Der Vorstand halte es auch für erforderlich, dass für diesen Dienst entsprechende und vorgeschriebene Schutzausrüstungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, wenn sich sterbende Menschen in Einrichtungen befinden. Außerdem gelte es Pastoren und von Kirchengemeinden beauftragte Seelsorger im sogenannten Gruppen-Ranking der Impfprioritäten als systemrelevant einzustufen und ihnen einen bevorzugten Zugang zur Covid-19 Schutzimpfung zu ermöglichen.
BFP
Der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP) ist die zweitgrößte Freikirche innerhalb der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) in Deutschland. Zum BFP zählen 62.872 Mitglieder in 836 Kirchengemeinden. 325 davon sind Migrationsgemeinden. Einschließlich der Kinder, Jugendlichen und regelmäßigen Gästen gehören etwa 181.255 Personen dem BFP an (Stand 01.01.2019).
Weitere Informationen unter www.bfp.de.
Einschränkung der Grundrechte regelmäßig überprüfen und kritisch begleiten
Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland wies in ihrer „Stellungnahme zur aktuellen Pandemielage“ vom November 2020 darauf hin, dass laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2020 Eingriffe in die Religions‐ und Weltanschauungsfreiheit aufgrund der Pandemie zwar gerechtfertigt seien, aber der regelmäßigen Überprüfung bedürften. Gerade Christen wären in der Krise herausgefordert, Menschen zu begleiten und ihnen Hoffnung zuzusprechen. Das geschehe durch das Evangelium von Jesus Christus, weil in ihm die Nähe Gottes zu jedem einzelnen Menschen zum Ausdruck komme, so die Freikirchenleitung. In dem sensiblen Bereich der Grundrechtseinschränkungen seien auch Christen nicht von der Verantwortung entbunden, Einschränkungen zu hinterfragen oder Beschränkungen kritisch zu begleiten.
Weitere Informationen: www.adventisten.de.
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