Bundesfamilienministerium forciert Rückschritte bei Gleichberechtigung und zeitgemäßer Familienpolitik für getrennte Eltern
Getrennt gemeinsam erziehen, Getrennterziehend als Familienform neben Alleinerziehend, Reformen im Unterhalts- und Kindschaftsrecht, die gesetzliche Regelung der Doppelresidenz (Wechselmodell). Noch bis 2017 gab es positive Signale aus dem SPD-geführten Bundesfamilienministerium, dass man sich dort endlich auch gesetzgeberisch an die längst überfälligen Reformen für getrennte Eltern und deren Kinder machen würde.
Seit der Übernahme des Ministeriums durch Bundesfamilienministerin Giffey 2018 ist allerdings eine „Rolle rückwärts“ ins letzte Jahrhundert bei Gleichberechtigung und zeitgemäßer Familienpolitik für getrennte Eltern zu beobachten. Der bereits etablierte Begriff „getrennterziehend“ ist aus dem Wortschatz des Ministeriums verschwunden, Entwicklungen zur gemeinsamen Elternschaft werden aktiv behindert, bereits geplante Gesetzesvorhaben abgesagt. Eine aktuelle Antwort des Familienministeriums lässt vermuten, dass es sich hier um ein bewusstes Vorgehen handelt. Man bezog sich dort nur auf das ewig getriebene Streitthema Doppelresidenz (Wechselmodell) und wiederholte bereits seit langem wiederlegte, falsche Behauptungen. Wann und wie man gedenkt, in Zusammenarbeit mit dem Justiz- und dem Finanzministerium (alle SPD-geführt) die Lange überfälligen Reformen im Familien-, Sozial- und Steuerrecht anzugehen, wird nicht gesagt.
„Es wird vom Ministerium immer wieder der Geschlechterkampf zwischen Müttern und Vätern angeheizt und notwendige gesetzgeberische Maßnahmen, auch zum Schutz der Kinder, verweigert“, erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V.. Vor diesem Hintergrund sei es schon fast zynisch, dass aus dem ebenfalls SPD-geführten Justizministerium von Ministerin Lambrecht dieser Tage die Verankerung der Kinderechte im Grundgesetz forciert wird. Sowohl Justiz- als auch Familienministerium haben in den zurückliegenden Jahren mehrfach Gesetzesentwürfe vorgelegt, die eklatant gegen die Kinderrechte verstoßen. Dies könnte auch erklären, weshalb man sich auf eine, öffentlich breit kritisierte, schwammige Formulierung zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zurückgezogen hat.
„In den letzten Jahrzehnten hat jede Familienrechtsreform zu einer deutlichen Zunahme gerichtlicher Verfahren geführt. Eltern wurden in den Streit getrieben, Kinder kamen und kommen dabei zu zehntausenden unter die Räder. Es ist im höchsten Maße unverantwortlich und unverständlich, dass die SPD-geführten Ministerien an diesem desolaten Zustand unbeirrbar festhalten“, findet Witt.
Der Verein wird in Kürze hierzu weitere Zahlen und Fakten aus Erhebungen veröffentlichen, die dies untermauern. Hoffnungen, dass noch in dieser Legislaturperiode relevanten Änderungen kommen, hat man nach 8 Jahren Untätigkeit der großen Koalition allerdings nicht mehr.
Der Väteraufbruch für Kinder e. V. (VAfK) ist der mitgliederstärkste bundesweit vertretene Interessenverband für von Kindern getrennt lebende Eltern und Väteremanzipation. Er vertritt und 4.000 Mitgliedern in rund 100 lokalen Gesprächskreisen, Kontaktstellen und Kreisvereinen, darunter 10 % Frauen.
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