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Bundesregierung muss Kurzarbeitergeld für besonders Betroffene verbessern

Angesichts der erwarteten Fortsetzung des Lockdowns fordern die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) die Bundesregierung auf, das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte mit einem Netto-Entgelt unter 2.500 Euro auf 90 Prozent bzw. 97 Prozent des letzten Netto-Entgeltes aufzustocken, mindestens aber auf ein Mindestkurzarbeitergeld von 1.200 Euro pro Monat.

Von der Fortsetzung des Lockdowns seien insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Dienstleistungsbranchen wie dem Hotel- und Gaststättengewerbe, dem Veranstaltungswesen, im Handel oder dem Friseurgewerbe betroffen. Branchen, in denen viele Frauen beschäftigt seien, in denen häufig geringe Einkommen erzielt würden und in denen häufig nur in Teilzeit gearbeitet werde. Durch den Lockdown fielen nun auch Trinkgelder weg, auf die die Beschäftigten in manchen Dienstleitungsberufen zählen konnten.

„Die Fortsetzung der strengen Corona-Schutzmaßnahmen ist derzeit angesichts des Infektionsgeschehens und der angespannten Lage im Gesundheitswesen unvermeidlich. Der Lockdown darf aber nicht zur Verarmung ganzer Berufsgruppen führen. Daher muss die Bundesregierung das Kurzarbeitergeld für die besonders betroffenen Beschäftigten aufstocken“, forderten gemeinsam der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke und der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler.

Auch die vorgesehenen Überbrückungshilfen für die vom Lockdown weiterhin betroffenen Unternehmen seien unzureichend, so die Gewerkschaftsvorsitzenden weiter. “In der Folge sind hunderttausende Arbeitsplätze in der Dienstleistungswirtschaft akut gefährdet. Angesichts der Umsatzausfälle im hohen zweistelligen Milliardenbereich geht insbesondere die Deckelung der Zuschüsse für einzelne – durchaus bundesweit aktive – Unternehmen auf maximal 500.000 Euro pro Unternehmen völlig an der Realität vorbei.“

“Es braucht jetzt eine an den Realitäten der betroffenen Dienstleistungsbranchen orientierte wirksame Unterstützung und zügige Zahlungen, notfalls als Abschlagszahlungen – andernfalls drohen eine Pleitewelle und Arbeitslosigkeit”, sagten Zeitler und Werneke.

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