Caritas begrüßt Aufsichtsratsbeschluss der Liebenau
Die Caritas begrüßt die heute notariell besiegelte Änderung des Gesellschaftsvertrags der Altenpflegegesellschaft Liebenau Leben im Alter (LiLA). Damit gilt ab Januar das kirchliche Arbeitsrecht auch für ihre Mitarbeitenden. „Der Weg ist nun frei, dass die Arbeitsverträge der 850 Mitarbeitenden der Liebenau Leben im Alter im Caritas-Tarif eingegliedert werden“, erklärte Dr. Rainer Brockhoff, Caritasdirektor der Diözese Rottenburg-Stuttgart. „Wir sind sehr froh über den nun vollzogenen Schritt, den der Caritasverband immer unterstützt hat. Mit der Entscheidung wird nicht nur ein jahrelanger schwieriger Tarifkonflikt beendet, sondern auch der Dritte Weg als Ganzes gestärkt. Zudem wird für die LiLA-Mitarbeitenden eine sehr gute Lösung umgesetzt.“
Nach langem Ringen hat der Aufsichtsrat als höchstes Kontrollgremium der Stiftung Liebenau heute die Aufnahme der kirchlichen Grundordnung für die Altenpflegegesellschaft Liebenau Leben im Alter anerkannt und notariell beurkunden lassen. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, damit die LiLA-Mitarbeitenden ab dem kommenden Jahr nach den Arbeitsvertraglichen Richtlinien der Caritas (AVR) beschäftigt werden können.
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