Datenschutzbeauftragte als Lotsen bei digitalen Technologien
Anlässlich des Europäischen Datenschutztags (28. Januar) plädiert der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. dafür, das Thema Datenschutz bei digitalen Technologien als Wettbewerbsvorteil auszubauen. Dabei befürwortet der BvD den in der neuen Datenstrategie der Bundesregierung formulierte Grundhaltung, dass Datenschutz sogar zum „Innovationstreiber“ und „maßgeblich für den Erfolg einer digitalen Technologie sein kann, weil es das Vertrauen in diese erhöht.“ Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD, unterstreicht ergänzend: „Wichtig ist es für Deutschland und Europa nun, sich die Vorreiterstellung im Bereich Datenschutz nicht nehmen zu lassen. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung gilt nach anfänglicher Kritik mittlerweile „der“ internationale Standard. Wenn wir nicht aufpassen, dann haben uns die anderen nicht nur bei der Digitalisierung, sondern bald auch beim Datenschutz und damit beim Schlüsselfaktor Kundenvertrauen überholt. Daher ist dieses Bekenntnis der Bundesregierung ein wichtiger Schritt.“
Den Datenschutzbeauftragten in Unternehmen falle gerade im Bereich digitaler Technologien eine wichtige Rolle zu: Sie unterstützen die Unternehmen mit ihrer Fachkenntnis dabei, digitale Projekte von Anfang an datenschutzkonform aufzustellen. „Die Datenschutzbeauftragten werden damit zu Lotsen für die Entwicklung und vor allem auch Einführung neuer digitaler Technologien“, so Spaeing.
Umso unverständlicher ist die derzeit im Zuge der Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wieder aufkeimende Diskussion um die betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Die Schwächung der Unternehmen durch die Aushöhlung der Benennungspflicht ist absolut rückwärtsgewandt „Um millionenfach personenbezogene Daten zu verarbeiten, braucht es heute nur noch wenige Personen. Die Grenze der Benennungspflicht an der Zahl der Mitarbeiter festzumachen zeigt, dass einige Stakeholder die Digitalisierung nicht wirklich verstanden haben“, kritisierte Spaeing. Vielmehr sollte der Gesetzgeber die Einbindung des Datenschutzbeauftragten in die Gestaltung der Verarbeitung personenbezogener Daten stärken und dem Datenschutzbeauftragten die Möglichkeit zu eröffnen, die Unternehmensleitung bei einzelnen Aufgaben nach der DSGVO zu entlasten. Davon würden vor allem auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren und es würde eine effektive Nutzung des Know-hows zur Gestaltung der Nutzung personenbezogener Daten erreicht werden. „Erst wenn die Politik den Nutzen eines Datenschutzbeauftragten und dessen Know-how erkennt und dieses für Unternehmen noch besser nutzbar macht, werden wir wissen, ob die Aussagen der Bundesregierung zum Datenschutz in der neuen Datenstrategie nicht nur ein Lippenbekenntnis sind“, so Spaeing.
Der Europäische Datenschutztag findet auf Initiative des Europarats seit 2007 jährlich am 28. Januar statt. An diesem Tag unterzeichnete der Rat 1981 – also heute vor genau 40 Jahren – die Europäische Datenschutzkonvention. Über 50 Länder sind dem Abkommen bis heute beigetreten.
Die Interessenvertretung der Datenschutzbeauftragten
Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung ist der BvD die älteste Interessenvertretung für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte und -berater. BvD-Mitglieder sind in allen Branchen vertreten, insbesondere IT und IKT, Industrie/Produktion, Handel/Vertrieb, Beratung und Gesundheits- und Sozialwesen – und dort als konstruktiv-lösungsorientierte Datenschutzexperten ein wichtiger Partner für die verantwortliche Unternehmensleitung. Alle Vorstände, alle Leiter von Arbeitskreisen, Ausschüssen und Regionalgruppen des BvD bringen ihre praktische Erfahrung unentgeltlich in die Verbandsarbeit ein. Mit der Gründung des Europäischen Dachverbandes EFDPO hat der BvD zuletzt die Weichen für verstärkte Vernetzung und Kommunikation auf EU-Ebene gestellt.
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