Deadlines und Abiturnoten: CHE Publikation klärt die wichtigsten Fragen zum Auswahlverfahren beim Medizinstudium
Aktuell gibt es rund 100.000 Personen, die an einer von 41 Hochschulen in Deutschland das Fach Allgemeinmedizin studieren. Die Nachfrage bei Studieninteressierten ist dabei seit Jahren ungebrochen. Für die rund 10.000 zu vergebenden Studienplätze im aktuellen Wintersemester gab es laut Angaben der Stiftung für Hochschulzulassung rund eine Million Bewerbungen von rund 50.000 Bewerber*innen.
Ein Grund für die hohen Bewerbungszahlen ist auch das geänderte Zulassungsverfahren, das seit dem Sommersemester 2020 gilt. So ist es mittlerweile möglich, sich auf dem Portal Hochschulstart.de für sämtliche Studienangebote in Medizin und auch in den übrigen bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin zu bewerben.
Einen hohen Stellenwert beim Auswahlverfahren hat weiterhin die Abiturnote. So werden 30 Prozent der Studienplätze je Hochschule an die sogenannten „Abiturbesten“ vergeben. Dafür ist in Regel ein Abitur-Durchschnitt von 1,0 oder 1,1 nötig.
Die oft stark diskutierte beschränkte Vergleichbarkeit der Abschlüsse nach Bundesland wird dabei im Vergabeverfahren berücksichtigt, erläutert Cort-Denis Hachmeister: „Die Abiturnoten werden beim Zulassungsverfahren für ein Medizinstudium anhand von Ranglisten vergleichbar gemacht. Wenn etwa mein Abiturschnitt in meinem Bundesland genau in der Mitte aller Bewerber landet, werde ich damit auch bundesweit in der Mitte der Rangliste einsortiert.“ So sollen Benachteiligungen für Bewerber*innen aus Bundesländern mit vermeintlich schwereren Abiturprüfungen ausgeglichen werden, erläutert der Experte für Hochschulzugang beim CHE.
Bei weiteren 10 Prozent der Studienplätze wird nicht die Schulnote, sondern bisherige praktische Erfahrung oder Wartezeit berücksichtigt. Bei den übrigen 60 Prozent wählen die Hochschulen in eigenen Auswahlverfahren aus. Dabei spielen sowohl Noten als auch Kriterien wie Eignungstests eine Rolle.
Zu den bekanntesten Eignungstests gehören der Test für Medizinische Studiengänge (TMS), bekannt auch als „Medizinertest“ oder das Hamburger Auswahlverfahren für medizinische Studiengänge (HAM bzw. HAM-nat). Die Anmeldefrist für beide Tests, die nur einmal jährlich durchgeführt werden, endet in diesem Jahr am 15. Januar 2021. Dieser Termin ist gleichzeitig auch die Deadline für eine Studienplatzbewerbung für das Sommersemester 2021.
Die Teilnahme an einem solchen kostenpflichtigen Studierfähigkeitstest stuft der CHE Experte als sinnvoll ein. „Bei beiden Auswahlverfahren für ein Medizinstudium, die neben der Abiturbesten-Quote greifen, werden die Ergebnisse solcher Auswahltests berücksichtigt. Mit einem guten Testergebnis kann man seine Zulassungschancen nur verbessern, aber nicht verschlechtern“, so Hachmeister.
Die Bewerbungsfrist für ein Studium in den Fächern Human-, Tier- und Zahnmedizin sowie Pharmazie endet für das Sommersemester am 15. Januar 2021. Ausgenommen sind Studienplätze an privaten Hochschulen. Bewerbungen erfolgen über das Portal hochschulstart.de der Stiftung für Hochschulzulassung. Auch eine Bewerbung ohne Abitur ist mit entsprechender Berufserfahrung möglich – alles weitere dazu findet sich in der separaten Veröffentlichung CHE kurz + kompakt – Studium ohne Abitur: Medizin und Pharmazie.
Über die Publikation:
In der Reihe „CHE kurz + kompakt“ gibt es auf insgesamt sechs Seiten jeweils Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema. Eine kommentierte Linkliste und Checklisten für nächste Schritte und weitere Recherchen runden das Infopaket im pdf-Format ab. Autor der Publikation „CHE kurz + kompakt – Auswahlverfahren Medizinstudium“ ist Cort-Denis Hachmeister.
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