Luft- / Raumfahrt

Deutsche Fluggesellschaften und Flughäfen passen Maskenpflicht zum 1. Februar an

Die Unternehmen der deutschen Luftverkehrswirtschaft passen die Regeln zur Maskenpflicht im Luftverkehr an. Im öffentlichen Personennahverkehr (S-Bahn, Bus etc.) gilt fortan eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Schutzmasken. Damit der Übergang zum Luftverkehr möglichst reibungslos verläuft, greifen die deutschen Luftverkehrsunternehmen den Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar auf. Damit gelten einheitliche Regeln entlang der gesamten Reisekette.

Ab dem 1. Februar gilt auch für Reisende und sonstige Gäste ab dem sechsten Lebensjahr im Flughafen und an Bord der Flugzeuge die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Dies gilt unabhängig davon, ob die jeweilige landesrechtliche Regelung oder eine Anordnung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes keinen oder einen geringeren Schutzstandard vorsieht.

Erlaubt sind dann sowohl OP-Masken wie auch FFP2-Masken beziehungsweise Masken mit dem Standard KN95/N95 ohne Ausatemventil. Einfache Stoff- bzw. Alltagsmasken reichen ab dem 1. Februar nicht mehr aus. Ebenfalls unzulässig sind weiterhin Gesichtsvisiere sowie einfache Mund-Nase-Bedeckungen wie Schals.

Diese angepasste Maskenpflicht gilt in den für Passagiere und Gäste zugänglichen Bereichen der deutschen Flughäfen (Land- und Luftseite, einschließlich des Transportwegs zum Flugzeug) sowie an Bord der Flugzeuge der Fluggesellschaften Austrian Airlines, Brussels Airlines, Condor, Eurowings, Lufthansa, SWISS und TUIfly. Die Regelungen gelten sowohl für Abflüge ab Deutschland als auch für Flüge nach Deutschland. Die Masken sind von den Passagieren mitzubringen. Unsere Unternehmen informieren auf ihren Kanälen über die angepasste Maskenpflicht.

Die gesundheitliche Sicherheit im Luftverkehr wird durch eine Reihe von Maßnahmen gewährleistet, die mit der Politik in Bund und Ländern abgestimmt sind. Dazu das Befolgen von Abstands- und Hygieneregeln, wo immer dies möglich ist, der permanente Luftaustausch in der Flugzeugkabine und die Reinigung der Luft durch HEPA-Filter von Viren und Bakterien sowie die Maskenpflicht. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wurden wiederholt durch die deutschen und europäischen Luftfahrtbehörden für Flugbetrieb und Gesundheitsschutz bestätigt. 

Über den Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind Fluggesellschaften, Flughäfen, die DFS Deutsche Flugsicherung, Retailbetriebe und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V.
Friedrichstraße 79
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 520077-100
Telefax: +49 (30) 520077-111
http://www.bdl.aero

Ansprechpartner:
Ivo Rzegotta
Leiter Strategie und Kommunikation
Telefon: +49 (30) 520077-165
E-Mail: ivo.rzegotta@bdl.aero
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel