Deutscher Fondsstandort wird wieder gestärkt
Es habe noch punktuelle Veränderungen im Gesetz gegeben. Wichtig sei, dass das Bundesfinanzministerium den Vorschlag des ZIA nach einem geschlossenen Sondervermögen aufgegriffen habe. „Allerdings bleibt das Sondervermögen auf Spezial-AIF beschränkt. Hier wird es darum gehen, es auf das Publikumssegment auszudehnen“, sagte Hertwig. „Geschlossene Sondervermögen bieten Vorteile für Konzeption und Vertrieb, außerdem können die Anteile zukünftig als elektronische Wertpapiere auch digitalisiert werden. Hiervon sollten auch Privatanleger profitieren.“
Das Gesetz sieht darüber hinaus gesetzliche Anpassungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) vor, durch die Konzeption, Management und Rechnungslegung bei offenen und geschlossenen Fonds vereinfacht werden. Auch hier sieht der ZIA viele seiner Vorschläge umgesetzt. Das Fondsstandortgesetz soll zudem dazu dienen, notwendige europäische Vorgaben zum grenzüberschreitenden Fondsvertrieb, der Taxonomie sowie zu den ESG-Informationspflichten für Kapitalverwaltungsgesellschaften zu implementieren.
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter 28 Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene – und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.
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