DGB Sachsen: Tschechien – Der Freistaat Sachsen muss jetzt seine Gestaltungsmöglichkeiten nutzen und klare Informationen geben!
„Ein grenzüberschreitender Arbeitsmarkt funktioniert nicht, wenn sich Beschäftigte alle 48 Stunden vor Einreise testen lassen müssen. Sachsen kann mit einer Konkretisierung der Einreiseverordnung diese faktische Grenzschließung bei Einstufung Tschechiens als Hochinzidenzgebiet abwenden. Es muss jetzt gehandelt werden, um den Beschäftigten den Weg zur Arbeit nicht zu verschließen. Wenn die Tests in Sachsen ausgeweitet werden, müssen die Testkapazitäten in Sachsen ausgebaut und die Kosten vom Freistaat voll übernommen werden“, sagte Schlimbach.
Es gehen zahlreiche Meldungen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern ein, die verzweifelt versuchen, einen Testtermin in Tschechien zu bekommen. Die Termine seien bereits ausgebucht.
„Der Freistaat muss dafür sorgen, dass der Test auch nach Einreise in Sachsen durchgeführt werden kann. Ansonsten werden am Montag zahlreiche Grenzgänger nicht zur Arbeit kommen können. Der Freistaat darf die Beschäftigten nicht im Stich lassen und muss jetzt endlich klar kommunizieren, was ab Montag gilt“, sagte Schlimbach.
Der DGB Sachsen hat für Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Dreiländereck Deutschland, Tschechien und Polen umfassende Informationen zur Einreise, Testpflicht und Quarantäne in deutscher, tschechischer und polnischer Sprache zur Verfügung gestellt: https://sachsen.dgb.de/cross-border-workers
Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 24060-0
Telefax: +49 (30) 24060-324
http://www.dgb.de
Pressesprecherin
Telefon: +49 (351) 8633-104
E-Mail: anna.bernstorf@dgb.de